— 6 — arbeiten. Dank dem Eintreten des Herrn Reichspräsidenten kam aber eine Einigung zwischen der Reichsregierung und den bisherigen Koa— lilionsparteien über ein nunmehr zu konkreken Gesetzesvorschlägen zu— sammengefaßtes landwirtschaflliches Notprogramm zustande, welches in der Regierungserklärung vom 27. 2. verkündet und durch eine Rede des Reichsernährungsministers vom 20. 2. ausführlich begründet wurde. Die für die Durchführung des Notprogrammes erforderlichen Gesetze wurden in den letzten Sitzungen des Reichskages (in der Zeit vom 21. bis 81. März) angenommen. Vachfolgend werden die unker den Sammelbegriff des Not— programms fallenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, soweit sie bis zum 9. Mai 1928 vorlagen, im Worklaut wiedergegeben.