17 Standards und ihre Kontrolle) und zur Anleitung für Propagie— rung heimischer Erzeugnisse. D. Auf dem Gebiete der Kartoffelverwertung: . zur Schaffung und zum Ausbau von Einkaufsorganisationen sowie gemeinsamen Verkaufsorganisationen der kartoffelverarbeitenden Ge— werbe; zur Förderung der Einrichtung und des Ausbaues von kartoffelver— arbeitenden Fabriken in oder in der Nähe von Verbrauchszentren zum Zwecke einer sofortigen Aufnahme und Verarbeitung überzähliger und minderwertiger Kartoffeln; 3. als Bauzuschüsse für Einsäuerungsanlagen; 1 zur Züchtung hochwertiger einheitlicher, krebsfester deutscher Speise— kartoffeln und zur Förderung ihres Absatzes zur Versorgung von In— dustriegebieten; *. zur Marktbeobachtung durch Nachrichtenstellen insbesondere im Zu— sammenwirken mit den gesetzlichen Berufsvertretungen. Il. Zweckbestimmung des Fonds von 1 Million RM. zur Förderung der Geflügelzucht und des Absatzes ihrer Erzeugnisse (Tit. 8 d). Die Mittel sollen insbesondere verwendet werden: — Förderung von Leistungszuchten und Mustergeflügelhaltungen; 2. zur genossenschaftlichen und sonstigen Beschaffung von Brutapparaten und Junghennen; zur Förderung von Geflügelmastbetrieben, die ausschließlich deutsches Magergeflügel mästen; zur Unterstützung der Versuchs- und Lehranstalten für die Wirt— schaftsgeflügelzucht und der Geflügelzuchtberatung; zur Bekämpfung der Geflügelkrankheiten. III. Art der Unterstützung. Die Mittel können Verwendung finden: als Zuschüsse zur Verbilligung des Zinssatzes von Darlehen, die durch Unternehmungen aufgenommen werden, ausnahmsweise als Dar⸗ e n; als fonstige Beihilfen; *. in besonderen Fällen als Garantiefonds zur Erleichterung der Auf— nahme von Darlehen und in Form von Beteiligung an Unter— nehmungen. * Die Art der Unterstützung im einzelnen soll den besonderen Er— dunas⸗ und Absatzbedingungen der einzelnen Warengrupen mit dem e wirtschaftlichster Verwendung der gesamten Mittel aͤngepaßt werden. IV. Zinsverbilligungen. derenhsperbilligungen (III, i) sollen nur für Darlehen gewährt werden, hei Bedingungen der Lage des Geldmarktes und den gegebenen Sicher— en entsprechen.