26 9 Die bereitgestellten Reichsmittel und die UÜbernahme von Garantieen des Reichs für Darlehn sollen dienen: a) der Marktbeobachtung, insbesondere auch im Zusammenwirken mit den gesetzlichen Berufsvertretungen, b) der Organisation des Viehauftriebs und der Fleischzufuhr auf den großen Märkten, der Förderung von Einrichtungen zur Verwertung und Verarbeitung von Schlachtvieh, der Förderung des direkten Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Vereinigungen der Fleischer und Verbraucher andererseits, der Entlastung des Inlandsmarktes durch Gewinnung neuer Absatz— gebiete für Schlachtschweine sowie für frisches und zubereitetes Schweinefleisch, der Rationalisierung von Schweinezucht und Schweinemast, sonstigen Maßnahmen, die geeignet sind, die Schwierigkeiten im Ab— satz von Vieh und Fleisch zu beheben. J II. Die Verteilung dieser Mittel und die Entscheidung darüber, für welche Darlehen die Übernahme einer Reichsgarantie beantragt wird, erfolgt nach einem einheitlichen Gesamtplan im Rahmen der wirtschaftlichen Ziele dieser Richtlinien durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nit Zustimmung eines mit den Landesregierungen vereinbarten Länder⸗ ausschusses. Für zentrale Organisationen, deren Notwendigkeit der Länderausschuß in Verbindung mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirt- schaft anerkannt hat, sind die erforderlichen Summen zur Verfügung zu tellen. Eine schlüsselmäßige Verteilung auf die Länder erfolgt nicht. Vor Entscheidungen über Maßnahmen von allgemeiner Bedeutung ist ein Sachverständigenausschuß zu hören, bestehend aus den Spitzenorganisa— tionen der Landwirtschaft, den Zentralstellen der Viehabsatzorganisationen an den großen Schlachtviehmärkten, des Viehhandels, des Fleischergewerbes, der Fleischwarenindustrie und der Verbraucherorganisationen. Der Aus— schuß hat zu bestehen 1.aus 9 Vertretern der Landwirtschaft, und zwar vom Deutschen Landwirtschaftsrat, vom Reichs⸗-Landbund, von der Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, von der Deutschen Bauern⸗ schaft, vom Reichsverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften, vom Generalverband der Raiffeisengenossenschaften, von den für die großen Schlachtviehmärkte vereinigten Viehabsatzorganisationen von Berlin, Königsberg, Hamburg, Köln, Hannover und München, von der Vereinigung Deuischer Schweinezüchter und -mäster; aus 8 Vertretern des Handels, des Gewerbes und der Konsumenten, und zwar vom Bund der Viehhändler Deutschlands, von der Wirt—⸗ schaftsvereinigung der Viehagenten, vom Deuischen Fleischerverband, vom Reichsverband der Deutschen Fleischwarenindustrie. vom Reichs⸗