Uebersicht über die bestehende Spezialliteratur Angesichts der zahlreichen Literatur, die es über den R3 gibt, bedarf die Wahl dieses Themas einer be— sonderen Rechtfertigung. Diese Rechtfertigung gelingt wohl am ehesten, wenn wir zunächst die bisherigen einschlägigen Doktorarbeiten ins Auge fassen. Nach meinen Erkundigungen existieren neun juristi— sche Dissertationen über die Auslegung des 83. Die Ueberschriften. dieser Arbeiten sind zum Teil wörtlich, sonst dein Sinn nach die Gleichen. Die Methode ist die Gleiche und insofern sind sie im Wesentlichen nur ein vergrößerndes Spiegelbild der übrigen Literatur und einschlägigen Rechtsprechung. Sehr gründlich und in gewisser Weise grundlegend ist die Dissertation von Maederi. Gedankenreich ist auch die Arbeit von Brandstetter?, sie verliert jedoch dadurch an Wert, daß der Verfasser seine vier Porgaänger im Thema nicht kennt. Rönnbergs, der 1910 den 83 bearbeitete, führt seine fünf Vorgänger gar nicht an. Auch Fröbel erwähnt drei seiner Vorgänger nicht und Leller⸗ tut seiner fünf Porgänger mit keinem Wort Trwahnung. So ist es verständlich, daß im Großen und Ganzen die Gedanken dieser Arbeiten neben— einanderherlaufen, statt aufeinander aufzubauen. Ueber die Lehrbücher und Rommentare brauche ich n adirser Stelle nicht zu sprechen; sie sind bekannt. Erwãhnen möchte ich diese Arbeiten in meinen Aus« Rostock 1903 Würzburg 1909 heidelberg Heidelberg 1910 Leipzig 1952 das Nahere siehe Literaturverzeichnis.