2 unterzuordnen, dann wäre dies der erste brutale Eingriff in diesen Entwicklungsgang gewesen. Zum ersten Male würde hier ein Handelsrecht in großem Umfang von oben her diktiert worden sein J. So bemerkt mit richtigem Instinkt Bassermaun im Reichsta anlaßlich der Beratung des 83 568B.: (Hahn⸗Mugdan, 8. ich stehe an sich dem Gedanken, einem Stande, der nicht im as Handelsrecht hinein will,. dieses aufzuzwingen, nicht Jehr sImpathisch gegenüber ...“ Daß ubrigens der d 2 in gewissen Fallen tatsachlich Handelsrecht oktrouiert hat, verkenne ich aicht; dieser 8 ist eine Sammelrubrik, in die alles, was an— derswo nicht eindeutig unterzubringen ist, eingeordnet werden ilꝰ Die Lana- and Forstwirischaft besteht aber nicht aus Jerartig heterogenen Elementen.