Jene negativen Seiten habe ich vorweggenommen, um die positiven Seiten der Situation umso deutlicher hervorzuheben. Die deutsche Lande und Forstwirtschaft ist ein traditional bedingtes Gebilde mit einer ganz bestimmten Standesmentalitaãt. Diese Standesmentalitãt ssie inkarniert sich in dem Schlagwort „Scholle?) ist ein starker staatserhaltender Faktor von jeher gewesen, stärker als manche Gesetze. Sie war auch zur Zeit der Abfassung des h6B. so stark, daß sie beanspruchen konnte, vom Gesetzgeber als „noli me tangere“ behandelt zu werden. Dies hat der Gesetzgeber befolgt, obwohl, wie wir sahen, der ganze damalige Handelsstand geschlossen dagegen protestierte. Ein deutlicheres Licht, wie die Denkschrift wirft der Rommissionsbericht auf die wahre Motivation des 83. Da heißt es: „Wollte man ... die Landwirtschaft unter das Raufmanusrecht stellen, dann müßte man auch bei der Führung der handelsregister nicht nur, wie der Handelsstand dies wünscht, die Pertretungen der Handelswelt, sondern auch die Organe der Landwirt⸗ schaft zuziehen, und damit würden neue Romplikationen and Eifersüchteleien geschaffen werden“. hier tritt uns in krassester Weise das Jerationale dieser ganzen Motipation eutgegen. hinter diesen „Komplikationen und Eifersüchteleien“ verbergen sich nãmlich ganz andere weltanschauliche Gegensatze. Die Furcht vor Rompli kationen und Eifersüchteleien allein hat noch niemals einen notwendigen Fortschritt aufhalten können. Piel logischer, aber darum keineswegs verstehend dachte Staub in seinem geistreichen Portrag: „Kritische Betrachtungen zum Entw. enes hEB.“, den er im Jahre 18060 vor dem deutschen Anwaltstage zu Berlin hielt, wenn er meinte: Warum wollen die Herren nicht der Abgedr. Berlin 1896. das. S. 6.