Ehre teilhaftig werden, Mitglieder des ehrenhaften Handelsstandes zu werden. Oder haben sie nicht den Mut, die damit verbundenen Verpflichtungen zu über— nehmen?“ Das, was Staub übersah, wenn er diese Worte an die Land- und Forstwirte richtete, kann ich am besten mit der unübertrefflichen Sprache Max Webers zum Ausdruck bringen:! „Jede ständische Gesellschaft ist konventional durch Regeln der Lebensführung geordnet, schafft daher skonomisch irrationale Ronsumbedingungen ... durch Ausschaltung der freien Verfügung über die eigene Erwerbsfahigkeit . . .“ und? „im Gegensatz zur rein okonomisch bestimmten Rlassenlage wollen wir als „ständische Lage“ bezeichnen jede tupische Komponente des Lebensschicksals von Menschen, welche durch eine spezifische positive oder negative soziale Einschatzung der Ehre bedingt ist.“ Der 83 ist nichts, als eine Reverenz des Gesetze gebers vor einer bestehenden Standesideologie. Diese Ideologie trägt das handelsfeindliche Element in sich, auf das es hier ankommt. Die Lande und Forst-⸗ wirte wollen keine hHändler sein. Wenn wir uns die innere Kraft dieser Ideologie bergegenwärtigen wollen, so müssen wir uns nur klar machen, daß unser ganzes Recht auf ihr Porhandensein zugeschnitten ist. So wundern wir uns darüber, daß in gewissen Staaten Amerikas dem Landwirt bis ins AÄleinste Vorschriften gemacht sind, die eine nach— haltige Bewirtschaftung des Grund und Bodens ge⸗ wãhrleisten sollen, und man hat gesagt, daß der Satz, daß der Grund und Boden im Privateigentum stande, dort praktisch langst nicht mehr wahr sei. Eine —B liche gesetzliche Umhegung des Triebs zur Nachhaltigkeit des Laudbaus scheint sich auch bei uns anzubahnen M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft 3 a. O. S. 180 635