und zwar muß dieser Prozeß mit logischer Notwendig- keit fortschreiten, je mehr dieser RErwerbszweig ameri— kanisiert wird. Zur Zeit der Abfassung des 6B. — und dies allein interessiert uns an dieser Stelle — war der Zustand noch so, daß die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung des Landes durchaus überwiegend durch die Ideologie und nicht durch Zwang von Außen gewährleistet war. Freilich war damals das Fideikommiß in stetem Auft blühen und gerade dies zeigt uns, wie schon damals ein Bedürfnis nach gesetzlicher Gewährleistung der Nachhaltigkeit in den landbesitzenden KAreisen rege war. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß gerade zur Ein— führung des Fideikommisses jene Ideologie am not— wendigsten war, denn sideikommissarische Bindung bedeutet zunächst einen Verzicht auf unbeschränktes Privateigentum seitens des Gründers, und dies ist die stärkste Manifestation einer Ideologie. Würden wir das ganze Recht, wie es um 1900 herreschte, auf ein Land anwenden, in dem dieser tradi⸗ tionelle Charakter der landbautreibenden Kreise nicht so lebendig wãre, wo würde in ihm eine Lücke klaffen, und die Folge wäre, vor allem was die Forstwirtschaft beteifft, eine Aussaugung des Landes durch Raubbau. In jenem berufsständischen Gefühl, von dem ich sprach, bleibt der Landwirt verhaftet, mag er wollen oder nicht, er ist irgendwie in die Gesamtpsuche verstrickt. Wenn also ein Rittergutsbesitzer aus Ostpreußen! behauptet, er wirtschafte schon seit 30 Jahren wie ein Fabrikant, und dies mit Feuer und Flamme zu beweisen sucht, so ist dies eine Selbsttäuschung. In Wirklichkeit ist er genau so Landwiet, wie jeder Andere. Freilich strebt er heraus aus seiner Gebundenheit; aber frei davon ist er darum noch lange nicht. Ja gerade. wenn dieser Landwirt VPgl. Carl Blunk, Jabrikmaßig betriebene Landwirtschaft. Berl.1926 33