Handel trennt. Dies mag ja teils die Folge von phusio⸗ kratischen Anschauungen sein, die noch im Volke nach⸗ spucken. Aber andererseits hat dies einen beinahe sakralen Sinn. Vor allem bei der Landwirtschaft; die Forstwirtschaft wurde ja in früheren Zeiten stark ver— kannt und mehr als ein Nebenzweig der Landwirtschaft betrachtet, da das holz noch nicht knapp war. Aber der Landmann zaubert aus der Mutter Erde das Brot her— vor. Brot ist keine Ware, wie jede andere; darum schilt man Kinder, wenn sie Brot wegwerfen, während man ruhig zusieht, wie sie die wertvollsten Spielsachen ver— nichten, was ökonomisch gesehen eine viel größere Verschwendung ist. Der schon von Adam Müller angedeutete Gedanke, daß die Landbau treibenden Kreise die Anderen er— halten und ernähren, geht durch die gesamte Literatur, die das rechtspolitische Problem des 98 3 wenn auch nur anhangsweise berührt. Ich denke da an das viel besprochene, von Vohler! in die Literatur eingeführte japanische Sprichwort, welches besagen soll, daß der Ackerbau das Fundament des Staates sei. Dieses Wort hat mancherlei Meinungen und Gegen— meinungen auf den Plan gerufen, und gerade die Landwirte selber haben dagegen protestiert, ihnen ihre Erwerbsabsicht zu mißgönnen. Aber ich meine, über ein solches Wort kann man nicht streiten. Man muß es wie jedes Sprichwort in seiner Tendenz erfassen, nicht in seinem logischen Gehalt. Und diese Tendenz besagt, daß die Landwirtschaft im Gemeinwesen ein fester Punkt. ein ruhender Pol gegenüber dem fluk— „No wa kuni no moto“ vgl. VNohler i. Festschr. f. vergleichende Rechtswissenschaft. Ba. 10 8. 428. Rohier bemerkt hierzu, der Betrieb des Ackerbaus gelte als dem Gemeinwohl entsprechend; alles Andere sei nur für den Vorteil des Einzelnen.