nach zu fragen: Was ist Landwirtschaft? und: Was ist Forstwirtschaft? Freilich werden wir, wenn wir so vor⸗ gehen, in der erdrückenden Mehrzahl der Fälle zum richtigen Ziel kommen. Aber exakt ist diese Methode nicht. Unter Lande und Forstwirtschaft versteht man einen geschlossenen Ureis und nicht zwei aneinander⸗ stoßende Kreise, noch viel weniger zwei sich teilweise aberschneidende Rreise. Darin liegt vielleicht eine gewisse Skizzenhaftigkeit des Gesetzgebers. Vielleicht hätte er genauer gesagt: die herkömmliche Tãtigkeit des charakteristischen traditional gewordenen deutschen lãndlichen Nahrstandes. Aber auch das wäre unklar gewesen und hätte überdies den Nachteil gehabt, von keinem Pratiker verstanden zu werden, und auch ich kann diese Ausdrucksweise nur im Hinblick auf die vorangegangenen Ausführungen benutzen. Damit sind wir von der formellen Struktur schon auf den Inhalt des Begriffes übergegangen. Schon zu Anfang wurde gesagt, daß eine Difinition in Form einer Zusammenziehung der ganzen beacht⸗ lichen Gesichtspunkte in wenige Worte ausgeschlossen erscheint. Die traditionale Lage, das herkömmliche ist letztlich für alle Grenzfälle, die zur Entscheidung stehen, aus⸗ schlaggebend. Somit gehört zur Lande und Forstwirt⸗ schaft was von jenen landlichen Kreilen tupischerweise gekonnt wird.? Was dies im einzelnen ist, halte ich nicht für eine juristische Frage, sondern für eine Sachverstãndigen⸗ In dieser Resignation folge ich Ehrenberg, der in seinem Hande buch Ba. 2,1 8. 88 einen ahnlichen Gedanken anführt. Kitlers Rommentar ist auf der rechten Spur, wenn er S. 12) don der für die Laufwirischaft charakteristischen Bodenbenut: *12. jpricht. Dem schließen sich an Alich a. a. O. S.14 und elide G. S. 6. wenn er sagt, es musse im einzelnen Jall dielfach ãie allgemeine Anschauung entscheiden“. Dies ist richtig bis auf das Verlegenheitswort „vielfach“, und die allgemeine Anschauung“ ware näher zu prazisieren.