frage. Dies soll zwar nicht besagen, daß in jedem Fall ein Sachverständiger zu befragen ist; ebensogut können wir analoge Fälle aus der Gerichtspraxis, die uns einleuchtend begründet erscheinen, heranziehen. Eine erschöpfende Aufzählung dieser Dinge kann hier nicht unsere Aufgabe sein. Dies beantwortet sich nur aus dem Studium des Landwirtschaftlich-Fachlichen. 44