danke führt uns, — wollen wir die Anwendung des Abs. II nicht ins Uferlose ausdehnen — zu einer Be⸗ trachtung des Typischen!. Sie führt dazu, das Neben⸗ gewerbe eben doch nicht gleichsam unbevölkert, d. h. objektiviert zu betrachten?. Das Nebengewerbe muß so geartet sein, daß es dem Unternehmer die Eigenschaft als Land⸗ bezw. Jorstwirt nicht nimmt, sachlich muß es jedoch so geartet sein, daß es isoliert Jeinen lande oder forstwirtschaftlichen Charakter verlöres. Diese Gedankengãnge sind das gefühlsmäßig empfun⸗ dene, aber nicht genügend bewußt gewordene Motiv dafür, daß jene Fahrradfabrik Bülows wie ein War⸗ nungssignal für viele Bearbeiter des 8 3 wirkte und ihnen jene übertriebene, dem Leben gar nicht ange⸗ paßte Zurückhaltung in der Auslegung des Wortes Nebengewerbe auferlegt hat. Jene Fahrradfabrik mag uns vielleicht wie eine ganz gekünstelte Utopie erscheinen. So liegt das aber nicht. Henry Ford schildert ein lehrreiches Analogon aus dem Leben. Er selber betreibt eine Landwirtschaft, die so stark mechauisiert ist, daß die Arbeiter in ihr einen guten Teil des Jahres unbeschäftigt sind. Darum hat er dort mitten in der Landwirtschaft eine Ventil⸗ fabrik errichtet, in welcher die Arbeiter in der übrigen Zeit dadurch beschäftigt werden, daß sie Autoteile her⸗ Eine analoge Argumentation findet sich bei Rob. Landmann, Romm. zurß GeweO. T. Aufl, Bd.), S38, VPgl. auch v, Wiens⸗ owohi, Die laudwirtschaftlichen Rebenbetriebe und die Gew.; O.. tübingen 19009. Rlich tut das und kommt zu dem folgendermaßen formulierten Refaltat: Einen Verfuch zu machen, eine allgemeine Grenze — Bestandteil und Nebengewerbe des landwirtschaftlichen Betriebes zu ziehen, hieße, sich von vorn herein aufs Glatteis begeben. (a. a. O. S. 84). Aehnlich: Brand, GB. a. a. O. S. 24 und Ehrenbergs Hand⸗ buch Bd. Il, 1. S. 537. b Aa. a. O. S. 223.