Buchhaltung d, Regu- lierungsdepartements Wneschtorg Eierbüro Lizenzabteilung Messe- u.Ausstellungs- abteilung Abt. £ operative Re- gulierung Sekretariat d. Regul.- Departements Geschäftsleitung Buchhaltung der Zen- tralverwalt. d, Inotorg Hausverwaltung Personalabteilung Expedition d, Sekreta- riats des Inotorg Transport-Kontroll- gruppe bei der Zentral- verwaltung des Inotorg Übersetzungsabteilung Abt. für Bürobedarf Telegr.- Adresse Telegr.-Adresse Statistische Abteilung Wneschtorg Transportsektion Spedinotorg Verwaltung d. Inotorg Gen. Awramow. Pravinotorg Verwaltung d. Inotorg Gen. Kaulin Verwaltung d, Inotorg . Gen. Landa ; Verwaltung d. Inotorg Gen. Makowsky Verwaltung d. Inotorg Gen. Preuß Verwaltung d, Inotorg£ Gen, Rubinstein Volkswirtschaftliche Abteilung Konzessionsabteilung Informationsabteilung Sekretariat Chiffrierabteilung Ingenieurabteilung Wneschtorg 3, Zollwesen, A) Zollbehörden, Das Zollwesen der Republik wird vom Volkskommissariat für Außenhandel durch die Zollverwaltung geregelt. Alle der Sozialisti- schen Sowjetunion angegliederten Republiken bilden in bezug auf das Zollwesen eine Einheit; die Verfügungen der Zentralverwaltung sind für sie sowohl bezüglich der Erhebung der Zölle wie hinsichtlich der Ausführung der Zollformalitäten bindend. Der Hauptzollverwaltung ist die Organisierung und Leitung der Zollorgane übertragen worden: sie stellt die Zolltarife auf und beteiligt sich an der Ausarbeitung der internationalen Verträge und Konven- tionen; organisiert den Kampf gegen den Schmuggel und überwacht die Durchführung der getroffenen Maßnahmen; beaufsichtigt die Ausführung aller Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiete des Zollwesens und besorgt die Zollstatistik. Auf Grund der vorläufigen Verordnung des Rates der Volkskom- missare vom 31, März 1922 über die lokalen Zollbehörden sind Bezirks- zollverwaltungen errichtet worden: größere Zollbezirke zerfallen in In- spektionsabschnitte, Es bestehen Zollämter 1., 2, und 3, Ordnung und Zollposten, die den Bezirkszollverwaltungen unterstehen. Durch die Zollämter 1. Ordnung gehen alle Güter sowie die internationalen Pakete; durch die Zollämter 2. Ordnung ebenfalls alle Güter, doch keine Pakete; Zollämter 3, Ordnung, die an Landstraßen errichtet sind, behandeln nur Waren einfachster Art, die keine technische Begutachtung erfordern. Die Liste der Waren, für die die Zollämter 3. Ordnung nicht zuständig sind, ist durch Rundschreiben der Zollverwaltung Nr, 218 100 vom 26. Oktober 1922 bekanntgegeben. Zollposten revidieren die Reisenden und ihr Gepäck sowie Lebensmittel und solche Waren, die vom Volks-