schaften ist der Zentralverband der Konsumgenossenschaften der Sowjet- union (Zentrosojus), der die lokalen Verbände vereinigt, Die Genossen- schaften haben ferner das Recht, Unternehmungen zur Gewinnung und Verteilung von Produkten zu gründen, Der „Zentrosojus um- laßt 98 lokale Konsumverbände, über 25000 einzelne Konsumvereine mit mehr als 35000 Läden, Die Umsätze des Zentrosojus spielen in dem Gesamtwarenumsatz der Republik eine gewaltige Rolle. Neben den Auf- gaben des Binnenhandels widmet sich der Zentrosojus in großem Umfange auch dem Außenhandel. , Das Zentralorgan der landwirtschaftlichen Genossenschaften ist der Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der UdSSR. (Selsko- sojus) mit seinen im Herbst 1921 gegründeten selbständigen Tochterorga- nisationen: dem Zentralgenossenschaftsverband der Flachs- und Hanf- Produzenten (Lnozentr), dem Zentralverband der Kartoffelgenossen- schaften (Sojus Kartoffel), dem Holzgenossenschaftsverband (Wseko- less) und dem Zentralverband der Molkereigenossenschaften (Maslo- zentr). Die Aufgabe dieser Genossenschaften ist: gemeinsame Betrei- bung der Landwirtschaft, Beschaffung der erforderlichen Maschinen, Sämereien und sonstigen Materialien und Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse, . Das Zentralorgan der Produktivgenossenschaften ist der Verband der Produktivgenossenschaften der UdSSR. (Wsekopromsojus), der 142 Heimarbeitervereinigungen und über 3000 verschiedene Artels (Leder- und Schuhwaren, Metallprodukte, Textilien, Holzbearbeitung usw.) mit über 170 000 Mitgliedern umfaßt. Die Aufgabe des Verbandes besteht in der Beschaffung von Werkzeugen und Materialien für seine Mitglieder und im Vertrieb ihrer Erzeugnisse auf dem Innen- und Außenmarkt. Daneben bestehen noch: Arbeiter-, Heeres- und Marinegenossenschalften. C. Der private Handel, Der private Handel kann sich mit allen Waren befassen, ausschließlich der auf Grund des Zivilkodex dem Verkehr entzogenen, Das sind nach Art. 23: Waffen, Sprengstoffe, Militärausrüstungen, Flugzeuge, Telephon- und Funkgerät, annullierte Wertpapiere, Spirituosen unzulässiger Stärke und starkwirkende Gifte, Staatlich monopolisiert sind ferner: Santonin, Zitwersamen, Spiritus, Filme. Einzelne Zweige des Privathandels be- A besonderer Genehmigung: so der Verkauf von Büchern und Jagd- waffen, Abgesehen von diesen Einschränkungen ist der private Groß- und Kleinhandel in der UdSSR. frei, unterliegt aber, wie auch der staatliche und genossenschaftliche den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und den regulierenden Maßnahmen der Staatsgewalt. 2. Organisationen zur Förderung des Handels, A, Warenbörsen, , Warenbörsen bestehen nach Daten vom 1. April 1924 in 101 ver- schiedenen Städten der UdSSR. Gemäß der vom ‚Rat für Arbeit und Verteidigsung am 23. August 1923 bestätigten Verordnung ist ihre Auf.