} das Verfahren der Verteilung der Dividenden und die Schaffung des Reservekapitals; k) das Rechenschaftsablegungsverfahren; ) das Verfahren bei Auflösung der Gesellschaft, {m die Satzung der Gesellschaft können seitens der Gründer auch andere Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Gesetze nicht zuwiderlaufen. Anmerkung: (hinzugefügt durch Nov. v. 20. 2, 1924 in der Fassung der Nov. v. 16. 10. 1924). Das Grundkapital darf nicht weniger als 100 000 Rubel betragen, Der Preis der Aktien darf nicht weniger als 100 Rubel betragen. Bei der Gründung von Lombardunternehmungen kommunalen oder gemischten Typs unter Zuziehung genossenschaftlichen oder privaten Kapitals wird der Betrag des Grundkapitals auf mindestens 25000 Rubel festgesetzt mit der Maßgabe, daß der Wert seiner einzelnen Aktie mindestens 100 Rubel betragen muß. Anmeldung zum Register, Stellt die Gründungsgeneralversammlung der Aktionäre die Gesellschaft als zustandegekommen dest, so muß der Vorstand unverzüglich je Anmeldung beim Volkskommissariat für Außen- und Binnenhandel der UdSSR. und gegebenenfalls auch beim Volkskommissariat für Finanzen vornehmen, Die erfolgte Registrierung der Gesellschaft wird in der Zeitung „Wirtschaftsleben” veröffentlicht, E. Wechsel, Der einfache Wechsel muß enthalten: a) Angabe des Ausstellungsörtes und der Zeit (Jahr, Monat, Datum); b) Bezeichnung der Verpflich-‘ung als Wechsel in der Sprache des Textes; c) die durch keinerlei Belingungen und. Klauseln eingeschränkte Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung des ausgeschriebenen Betrages; d} Benennung der Person, an die oder auf deren Order die Zahlung erfolgen soll; e} Angabe des Fälligkeitstages; {Unterschrift des Ausstellers. Die Tratte hat neben den unter a), b), d), e] und 1) angeführten Angaben noch zu enthalten: 1. Benennung des Trassaten: 2. eine Aulfiorderung an den Trassaten, die Zahlung vorzunehmen; 3, den zu zahlenden Betrag in Buchstaben; 4, Bezeichnung des Zahlungsortes oder des Wohnortes des Trassaten; 5, die Unterschrift des Trassanten. Die Weitergabe des Wechsels erfolgt auf Grund eines Indossaments auf der Rückseite des Wechsels, Dieses muß den Namen des Indossanten tragen und kann ein Namens- oder Blankoindossament sein. Im Falle der Nichtzahlung muß der Wechsel vom Inhaber zu Protest gegeben werden. F, Patentrecht, Das Zentral-Exekutivkomitee der UdSSR. hat durch Dekret vom 15, Sep-‚ember 1924 die Frage des Schutzes von Patenten und gewerblichen Mustern n der UdSSR. geregelt. . Das Patentgesetz umfaßt die Erteilung von Erfindungspatenten sowie von Zeugnissen über das Recht zum ausschließlichen Gebrauch von Mustern und Warenzeichen für die gesamte UdSSR, beim Patentamt des Obersten Volks-