IV. Industrie. Hinsichtlich ihrer Verwaltungsiorm zerfällt die russische Industrie in vier Gruppen: 1. staatliche Industrie, 2. vom Staate verpachtete In dustrie, 3, genossenschaftliche Industrie und 4, Privatindustrie. ı, Die staatliche Industrie, A, Formen der Organisation. Die Leitung der staatlichen Industrie befindet sich in den Händen der zentralen oder örtlichen Verwaltungsorgane. In beiden Fällen sind die Unternehmungen der staatlichen Industrie zum größten Teil nach Gruppen, vorwiegend in Trusts vereinigt. Unter Trusts sind die Vereinigungen von Betriebsgruppen eines bestimmten Industriezweigs zu verstehen, die zum größten Teil auch territorial miteinander ver- bunden sind. Die russische staatliche Industrie ist, wie gesagt, vorwiegend in Trusts vereinigt, deren Rechtsnormen durch das auf den Erfahrungen der bisherigen Praxis der vertrusteten Staatsindustrie aufgebaute Dekret vom 10. April 1923 bestimmt sind. Die Trusts sind zum Teil in Syndikate der Sowjetunion ver- einigt, die nach den Bestimmungen des IX, Rätekongresses „die Rolle des Großhandels beim Absatz und Einkauf ausüben und unter Heran- ziehung der örtlichen — vorwiegend der staatlichen und genossenschaft- lichen — Organe Ortsfilialen gründen.” B. Die leitenden Organe, Die allgemeine Verwaltung der staatlichen Industrie befindet sich in den Händen des Obersten Volkswirtschaftsrats (WSNCH) der Sowjetunion und seiner Unterorgane in den Bundesrepubliken. Dem Obersten Volkswirtschaftsrat sind die Zentralen Volkswirt- schaftsräte‘) in den einzelnen Republiken und der für den Staat wich- tigste Teil der Großindustrie unmittelbar unterstellt, wobei er sich auf lie ihm angegliederten „Zentrale Wirtschaftsverwaltung'‘ (GEU) und die „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie‘“ (ZUG-Prom)””) stützt. Die Obliegenheiten der „Zentralen Wirtschaftsverwaltung” bestehen in folgendem: Regelung der Tätigkeit der Zentralen Volkswirtschafts- räte in den Bundesrepubliken; Kontrolle der staatlichen Industrie (mit *) In der Bundesrepublik RSFSR. — Oberster Volkswirtschaftsrat der RSFSR. “*) Von den früheren Hauptverwaltungen der einzelnen Industriezweige (Glawki) ‚sind im Obersten Volkswirtschaftsrat nur noch der „Glawmetall‘‘ (Hauptverwaltung für Metall} und die „Hauptverwaltung der Kriegsindustrie” vertreten.