Pflichten genießt, die in den „Verordnungen über. die auf kautmännischer Grundlage aufgezogenen staatlichen Industrieunternehmungen {Trusts)‘‘ vorgesehen sind, Die Bezirksorgane des Obersten Volkswirtschaftsratsder RSFSR. (Prombür o) sind die Vollzugsorgane des Obersten Volkswirtschaftsrates der UdSSR. in den einzelnen Gebieten. Sie verwalten folgende Unternehmungen: 1. auf Grund einer Vollmacht des Obersten Volkswirtschaftsrates der Sowjetunion ihnen unterstellte; 2. solche, deren Leitung ihnen auf Grund einer Vollmacht des Obersten Volkswirtschaftsrates übertragen ist; 3. ihnen in den verschiedenen Gouvernements unterstellte oder für das betreffende Gebiet besonders wichtige Unternehmungen, Die örtlichen Organe der Zentralen Volkswirtschaftsräte der Bundesrepubliken (Gubsownarchosi) haben laut Dekret vom 3. November 1923 ihre selbständige Rolle eingebüßt und bilden zusammen mit den Kommunalabteilungen der Gouvernementsräte lokale Wirtschaftsabteilungen. Nur in den Gebieten mit stark entwickelter Industrie haben sie ihre frühere Bedeutung beibehalten. Die überwiegende Zahl der örtlichen Organe der Zentralen Volkswirtschaftsräte wurden auf Grund der oben genannten Verordnung aufgelöst, Die lokalen Wirtschaftsabteilungen verwalten die ihnen unterstellte örtliche Industrie mit Hilfe besonderer Unterabteilungen für Industrie und Handel, In ihrer Tätigkeit sind sie dem Obersten Volkswirtschaftsrat der Union untergeordnet, in dessen Händen die Leitung der Planwirtschaft ruht. C. Die Trustgesetzgebung. Die Trusts und einzelne selbständige Unternehmungen, die unter der Leitung der Zentralorgane stehen, üben ihre Tätigkeit aus auf Grund der „Verordnung über die auf kaufmännischer Grundlage betriebenen staatlichen industriellen Unternehmungen (Trusts)” vom 10, Mai 1923. Laut diesem Dekret gelten als „staatliche Trusts solche staatliche Industrieunternehmungen, denen der Staat die selbständige Ausübung ihrer Geschäfte, entsprechend den für jede von ihnen besonders bestätigten Satzungen, genehmigt hat, und die sich auf kaufmännischer Gewinn anstrebender Grundlage betätigen”. Die staatlichen Trusts sind juristische Personen, . Die Trusts haften nur mit ihrem Eigentum, Die Staatskasse haftet nicht für die Schulden der Trusts. Die Haftpflicht der Trusts wird jedoch durch Art. 22 des Zivilkodex beschränkt, laut welchem nationalisierte. Gebäude zur Deckung von Forderungen nicht benutzt werden können, sowie durch Art. 28 des obengenannten Dekrets, laut welchem die Veräußerung und Verpfändung der durch Art. 22 nicht berührten Teile des- Grundkapitals nur mit Genehmigung des Obersten Volkswirtschaftsrates erfolgen darf, ; Was die Finanzierung betrifft, so dürfen die Trusts kurzfristige. Anleihen sowohl bei staatlichen als auch bei nichtstaatlichen Institutionen nach den allgemeinen für Privatpersonen geltenden Vor-