Die Staatsbank befaßt sich mit allen Operationen, die die Entwicklung der Industrie und des Warenverkehrs erfordert: Gewährung von wirtschaftlich gerechtfertigten Krediten gegen Sicherheit an die Unternehmungen und Betriebe der Großindustrie, an Genossenschaften, Privatunternehmungen, Landwirtschaft und Heimindustrie. Im einzelnen ist ihre Aufgabe: 1, Gewährung von Industriekrediten zu bestimmten Zwecken, auf Grund besonderer von der Bank geprüfter Voranschläge und Pläne des Antragstellers, ohne oder mit Sicherstellung in Form von Kontokorrentgutschriften, on call; 2, Kredite gegen Sicherung durch Waren, Inkassoindossament aus Warendokumenten, Wechseln und anderen Schuldverpflichtungen, deren Zahlungsfrist höchstens sechs Monate beträgt; 3. Gewährung von Krediten gegen ausländische Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle, Tratten, Aktien, Anteilscheine, Obligationen und andere Wertpapiere von Gesellschaften usw., deren Statuten vorschriftsmäßig genehmigt sind, in einer von der Direktion festgesetzten und vom Finanzkommissariat bestätigten Höhe und Form; 4. Gewährung von befristeten Darlehen bis zu 3 Monaten; 5. Diskontierung von Wechseln und anderen Schuldverschreibungen bis 6 Monate Laufzeit; 6. An- und Verkauf für fremde und eigene Rechnung von Waren, die für den Verkehr freigegeben sind, gegen Bar- oder Anzahlung und Kreditierung des Restes (unter den in p. p. 2. und 3. angegebenen Bedingungen); 7. An- und Verkauf für eigene Rechnung von ausländischen Wertpapieren, Tratten, Devisen und Edelmetallen im Rahmen der bestehenden Gesetze nach Instruktionen des Finanzkommissariats, von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wertpapieren der verschiedenen Gesellschaften usw., deren Statuten vorschriftsmäßig genehmigt sind, nach Bestimmungen, die von der Direktion festgesetzt und vom Finanzkommissariat bestätigt werden; 8. Ausstellung von Kreditbriefen gegen Warenversandpapiere oder völlige oder teilweise Sicherstellung mit Kreditierung des Restes und Einlösungspflicht sofort nach Erhalt der Dokumente; 9, Überweisungen und Akkreditive nach allen Orten Rußlands und des Auslandes; 10. Übernahme von Kommissionsgeschäften; Unterbringung von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wertpapieren verschiedener Gesellschaften usw., Inkasso von Wechseln, Schuldverpflichtungen, Auslandstratten, Waren- und anderen Wertpapieren sowie Übernahme von Zahlungen aller Art für Rechnung der Kommittenten nach Eingang der Beträge; 11. Annahme und Auszahlung von Depositen auf laufende Rechnung befristet und unbefristet in unbegrenzter Höhe; auf 'aufende Rechnung eingezahlte Beträge können nur auf Gerichtsbeschluß gesperrt oder sequestiert werden und genießen alle durch Dekret des Rates der Volkskommissare vom 30, Juni 1921 zugesicherten Garantien; 12. Annahme vorm Gegenständen zur Aufbewahrung bis zu 5 Jahren von Regierungsbehörden, Privatunternehmungen und -personen, Die Bank besorgt unentgeltlich die Annahme und Auszahlung von Depositen auf Anweisung staatlicher Behörden und Unternehmungen. Zur gegenseitigen Ausführung von Überweisungs., Kommissionsund anderen Aulfträgen tritt die Bank auf Grund besonderer Verträge mit ıusländischen Banken und Kreditanstalten in Korrespondenzbeziehungen. JA