Personentarif. Für sämtliche Eisenbahnen der UdSSR. be- steht ein einheitlicher Tarif, Das Grundschema dieses Tarifs sowie das System der. Passagierzonen haben in den letzten Jahren keine Ver- änderung erfahren. Ab 1. Januar 1925 wurde für die Beförderung von Passagieren die Kilometerberechnung anstatt der Werstberechnung als Grundlage festgesetzt. B. Beförderung von Frachtgut, Die Annahme von Frachtgut zur Beförderung erfolgt in der Reihen- folge der Zufuhr zur Versandstation. Das zur Aufbewahrung abge- lieferte Frachtgut wird nach Maßgabe der Voranmeldung und nach be- sonderen Vorschriften, die die Reihenfolge der verschiedenen Kate- sorien bestimmen, abgefertigt, a) Gebührenerhebung und Nachnahme, Die teilweise oder volle Begleichung der Transport- und Ergän- zungsgebühren kann bei der Absendung des Frachtgutes oder beim Empfang der Ware auf der Bestimmungsstation stattfinden. Die Bahn hat das Recht, die Gebühren bei der Absendung in den Fällen zu er- heben, 1. wenn es sich um leicht verderbliches Gut handelt, 2, wenn das Gut infolge seines geringen Wertes die Bezahlung der Fracht nicht sicherstellt, 3. bei mangelhafter Verpackung, die den Verlust des Gutes möglich macht (bei Sendungen nach dem Auslande, falls im selben WVaggon mit dem Frachtgut ein Begleiter reist), Nachnahme. Der Absender kann das Guüu. mit Nachnahme be- lasten. (Die Bahn darf die Nachnahme nur dann verweigern, wenn ihr das Recht auf Vorauszahlung der Fracht zusteht). Für irrtümliche Aus- händigung des Gutes, ohne daß die Zahlung der Nachnahme erfolgt ist, haftet die Bahn nur in Höhe des Wertes der Sendung. Zurückziehung, Ermäßigung oder Erhöhung der Nachnahme ist, unbeschadet der be- stehenden Bestimmungen, gestattet, Die Nachnahme wird von der Versandstation spätestens 3 Tage nach Ablauf der Zeit ausgezahlt, die für Übermittlung einer Anzeige über erfolgte Erhebung der Nachnahme durch die Bestimmungsstation erforderlich ist. Das Verfügungsrecht über das Gut nach Aushändigung des Dupli- kats gehört 1. dem Absender oder Empfänger bei namentlichen Fracht- briefen, 2. dem Vorzeiger des Duplikats — bei Frachtbriefen auf den Inhaber. Der Verfügungsberechtigte kann das Gut 1. auf der Versand- station, 2, auf einer Zwischenstation zurückfordern und 3, seine Aus- lieferung an eine dritte, im Frachtbrief nicht genannte Person verlangen, b) Aufbewahrung und Aushändigung des Frachtgutes, Aufbewahrung des beförderten Frachtgutes., Dıe Empfangsstation ist verpflichtet, die eingetroffenen Güter 48 Stunden unentgeltlich aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist erhebt die Bahn eine Gebühr ohne Rücksicht auf erfolgte oder nicht erfolgte Aus- ladung. Hat der Empfänger das Gut selbst auszuladen, so wird, falls die Ausladung nicht innerhalb 12 Stunden erfolgt, Wagenstandgeld bis zu weiteren 48 Stunden erhoben.