26 — liche Bedürfnisse des Volkes einschließlich der Be— hörden und sonst notwendigen Einrichtungen zu befriedigen haben. Volksbedürfnisse. Da kommen nun nach der herrschenden Meinung zunächst in Betracht solche Arbeiten, die auch bis⸗ her von Reichs, Staats oder Gemeinde wegen als „öffentliche“ ausgeführt werden, z. B. Wege⸗ bauten, Wasserschutzvorrichtungen, an denen ja noch sehr viel zu tun ist; im Anschluß daran aber auch die Wiedergutmachung aller Elementarschä⸗ den, also außer denen durch Wasser auch die durch Feuer, Sturm, Erdbeben und was sonst uns die Zukunft noch bringen mag. Daß das bisher der privaten Versicherung überlassen bleibt, hat zu mancherlei Unzuträglichkeiten geführt, die auch das gemeinsame Interesse schädigen. Denn daß der gefamte Wirtschaftskörper gesund bleibt, ist zur Gesundheit des ganzen Volkes unbedingt not— wendig. Ebenso ist aber Volksinteresse, daß da, wo die bisherigen Betriebe auch bei höchster Leistung nicht mehr ausreichen, neue Betriebe eingerichtet werden. Bisher geschieht so etwas lediglich im Spekulationsinteresse Einzelner; die dabei sich not⸗ wendig herausstellenden Unzuträglichkeiten regi⸗ striert die Nationalökonomie als gesetzmäßig sich zeigende Überproduktion mit nachfolgender Krise. Die Volkswirtschaft aber registriert nicht die Unzuträglichkeiten, sondern beseitigt sie. Eine weitere unerhörte Unzuträglichkeit, die für das Volk sogar eine Lebensgefahr bedeutet, ist doch, daß die Erzeugung und Aufziehung von Kindern mit schweren Geldstrafen belegt wird. Ein Handwerker, ein Beamter, ein Arbeiter kann von seinem Erwerb, Gehalt, Lohn vielleicht ge—