31 tun; Straßenhandel aber sollte es in einer geord⸗ neten Volkswirtschaft überhaupt nicht geben. Immerhin müßte man für Autos, Gepäckträger, u. a. eine brauchbare Einrichtung schaffen. Dazu könnte z. B. ein Stempel mit der Rechnungs— nummer dienen, den man bei sich trägt und mit der man die durch Vordruck vorbereitete Quit⸗ tung schnell abstempeln kann. Der Betrag dieser abgestempelten Quittungen wird dem Autoführer oder Lastträger gutgeschrieben. Wer an der Möglichkeit, das in der Buchfüh— rung richtig zu kontrollieren, zweifelt, der denke sich folgendes: Man kann sich in seinem Buch— führungsamt einen Zwanzigmarkschein oder, wenn das Guthaben langt, einen Hundertmarkschein ausstellen lassen, der aber ähnlich der Postaus— weiskarte aus einem zusammengefalteten Stüch dünner Pappe besteht. Dieser Schein hat, wie jeder Scheck, seine besondere Nummer; der Buch— führungsbeamte schreibt aber auch die Rechnungs⸗ nummer des Inhabers hinzu und Datum und Be— trag. Wenn der Inhaber nun im Restaurant 4 Mark verkneipt hat, muß er natürlich zuerst die Quittung über das Empfangene unterstempeln, dann holt er statt der Geldtasche seine Zwanzig— markkarte hervor, und der Wirt oder Kelmmer —— Restbetrag 16 Mk. dahinter. Ebenso wird jeder folgende Betrag davon abgeschrieben, bis die 20 Mk. zu Ende sind. Der Schein oder die Karte muß in bestimmter Zeit wieder beim Buchfüh— rungsamt abgeliefert werden. Nun, weitere Einzelschilderungen sind unzweck— mäßig, weil sie erfahrungsmäßig den Leser öfter verwirren als aufklären; jedenfalls kann, wer sich die Mühe nimmt, ausprobieren, daß das Ver— fahren im Ganzen rascher vor sich geht als die