34 hineingeredet wird. Es läßt lich aber doch nicht leugnen, daß die innere Verfassung der Betriebe durch ihre veränderte Stellung zur Volkswirt- schaft sich auch notwendig ändert. Das erste und wichtigste: Kann in der selbstbe⸗ wußten Volkswirtschaft ein Betriebo erkäuf⸗— lich sein? Man könnte dazu „ja“ sagen für die Werkstätte eines Handwerkers oder für eine Sied— lung, deren Besitzer alle Hauptarbeit selber macht. Aber auch da schon könnten sich Zweifel regen. Jeder Betrieb ist ein Teil vom Knochengerüst des Wirtschaftskörpers; das, was auf Grund der „Ansprüche“ erworben werden kann, ist den Er— nährunasflüfsigkeiten, dem Blut oder der Lymphe, zu vergleichen. Einen Betrieb, auch den kleinsten, verkäuflich machen, wäre etwas Ahnliches wie einen Knochen in Blut zurückzuverwandeln! Das ist nicht möglich; wohl aber gibt es Knochen⸗ erweichung, und das ist eine sehr schwere Krankheit, die wir dem Volkswirtschaftskörper nicht zumuten dürfen. Das Gesündeste wäre doch wohl, wenn der Handwerker, der sich zur Ruhe setzen möchte, ein⸗ fach den Betrieb, wie es Jahrhunderte üblich war, seinem Sohne übergäbe oder, falls der einen anderen Beruf vorzöge, irgend einem anderen, der ihm zur Fortführung am geeignetsten erscheint. Aber diese Sachen werden sich in der Praxis regeln, vielleicht so, daß der, der über seinen Be⸗ trieb den Anforderungen der Volkswirtschaft ge— mäß versügt, ihn also etwa dem übergibt, der den Berufsgenossen als der geeignetste erscheint, von der Volkswirtschaft eine reichliche Altersrente er⸗ hält. Die Vererbung des Bauerngutes hat sich immer noch viellach seit Jahrhunderten erhalten; sie dürfte sich neu befestigen und den Charakter