unseres Volles als Wurzelvolk wieder stärker her⸗ ausarbeiten. Dazu gehören aber ebensosehr die größeren Güter, nur daß bei diesen die erst seit dem vorigen Jahrhundert in gefährlicher Weise grassierende Verkäuflichkeit beseitigt werden muß. Am besten wäre es, wenn der ursprüngliche Charakter eines erblichen Amtslehens sich wieder— herstellte und wenn die Erblichkeit sich auch wie in früherer Zeit auf die übrigen Gutsangehörigen erstreckte. Aber hier ausgedachte Formen im Voraus zu verkünden, erscheint unzweckmäßig; die müssen sich aus der Praxis ergeben. Festzuhalten erscheint mir nur, daß der Gutsherr nicht jeden Guts— angehörigen willkürlich entlassen kann. Der Guts— besitzer dem das als Minderung seiner Stellung erscheint, möge bedenken, daß das nur die andere Seite derselben Einrichtung ist, die es auch dem Hypothekengläubiger unmöglich macht, ihn selbst von Haus und Hof zu vertreiben. AÄhnlich wie Landgüter werden wohl auch die industriellen Betriebe zu behandeln sein, die von Persönlichkeiten geschaffen und in der Familie vererbt sind, nur daß da wohl noch deutlicher der Charakter der monarchisch geleiteten Werk⸗ gemeinde vielleicht gar in einer geschriebenen Ver— fassung zur Geltung kommen durfte. Man möge das recht verstehn: ich mache hier nicht bindende Vorschläge, sondern suche vorauszusehen, was von selber entstehn wird. Ich denke mir die Fabrik in der felbstbewußten Volkswirtschaft als eine Gemeinde, die aus zum größten Teil verheirateten Mitgliedern be— steht, von denen jeder mit Frau und Kindern in einer Kleinsiedelung wohnt und seine Stelle einem seiner Söhne zu vererben hofft. Neben diesen wohnen in besonderen Junggesellenhäusern