54 PLAKATE FÜR LOTTERIE UND SCHAUSTELLUNG den Werken selbst entnommen, ein Vorgang, der im Hinblicke auf das Buchformat der damaligen Plakate leicht durchführbar war. Zu den frühesten öffentlichen Ankündigungen gehörten auch die sogenannten falschen Guldenblätter (s. Abb. 46 aus ‚dem Jahre 1582), welche die Bevölkerung über die damals einen empfindlichen Übelstand bildenden falschen Münzen aufklären und die , Vermeidung ihrer Annahme bewirken sollten. In der Ordonnance von Franz I. über die Pariser Polizei vom 13. November 1539 wird ausdrücklich das Anschlagen dieser Verordnung „escriptes en parchemin et en grosses lettres‘“, in allen sechzehn Bezirken von Paris auf Pergamenttafeln in großen Lettern an auffälligen Orten, damit sie gesehen würden (Vachon, Les arts et les industries du papier, S. 194), angeordnet. Eine der ältesten gedruckten Lotterieankündi- gungen ist ein Holzschnitt (Xylographie), das sogenannte Rostocker Lotterieplakat von Eberhard Altdorfer aus dem Jahre 1518, welches sich in der dortigen Universitäts- bibliothek befindet (s. Abb. 47). Neben den Buchhändlerankündigungen, Anzeigen über Lotterien, Menagerien, Schaustellungen und sonstige Lust- barkeiten (Abb. 48 bis 49) bildeten die amtlichen Anschläge den überwiegenden Gegenstand der Plakate. Das älteste Plakat, welches die Schaustellung einer menschlichen Mißgeburt betrifft, ist das der Friesin Magdalena Emohne; es ist ein Holzschnitt und stammt aus dem Jahre 1601. Auf demselben ist das fünfjährige Mädchen ohne Arme und nur mit einem Fuß zu sehen. Ein zweites Plakat, welches dieselbe Person betrifft, stammt aus dem Jahre 1616. Beide Ankündigungen befinden sich im Germanischen Museum in Nürnberg. Dort sind auch eine Reihe alter Plakate, welche sonstige mensch- liche Abnormitäten, wie Mißgeburten, Zwerge, Riesen, Zirkus- akrobaten u. dgl. darstellen. Das älteste Tierschauplakat wurde im Jahre 1625 in Genf verwendet; es enthält die Darstellung von zwei Affen in einer Zirkusnummer. Die meisten Ankündigungen und in erster Linie die amtlichen wurden in der Regel an der Rathaus-, Amtshaus- und Kirchen- tür sowie an der Dorflinde angeschlagen. Martin Luther