C. Ist der II. Entwurf eine brauchbare Grundlage für die Gewerbesteuerreform im Sinne der berechtigten Wünsche der Wirtschaft ? 1.Abschnitt: Ist durch den II.Entwurf eine Steuersenkung zu erhoffen? I. Können Steuergesetze überhaupt eine Steuersenkung herbeiführen? Wie aus allen Verlautbarungen der Wirtschaft wie auch der ver- antwortlichen Staatsmänner und der politischen Parteien hervor- geht, besteht über die Notwendigkeit der Senkung der Steuern und nicht zum wenigsten der Gewerbesteuer volle Übereinstimmung. Fraglich ist nur, wie das gemacht werden soll, und ob der II. Ent- wurf hierfür eine geeignete Grundlage ist. Zugunsten des Ent- wurfes sei hier gleich vorweg bemerkt, daß wir von vornherein darauf verzichten, ihn mit dem Maßstab des idealen finanzwissen.- schaftlichen Denkens zu messen. Denn mit diesem ist die Aufgabe. den Finanzbedarf von Reich, Ländern und Gemeinden zu decken. nicht durchführbar, wie in einer Denkschrift des Reichsfinanz- ministers zutreffend ausgeführt worden ist!. Aber ebensowenig ist der privatwirtschaftliche Gesichtspunkt der Herabsetzung der Steuerlast ein ausreichender Maßstab für die Beurteilung des Ent- wurfs. Mit anderen Worten: wenn der IL, Entwurf keine wirkliche Herabminderung der Gewerbesteuerlast bringt, so ist damit, über seinen. wirtschaftspolitischen Wert oder ÜUnwert noch lange nicht das Urteil gesprochen. Denn es gibt kein Steuergesetz, das eine derartige Aufgabe erfüllen kann. Steuergesetze können nur die Brücke bilden zwischen dem Finanzbedarf, der durch Steuern auf- zubringen ist, und der Ursache, die jenen bedingt. Sie können weder den Bedarf noch seine Ursache irgendwie beeinflussen, Alles dieses ist vielmehr Aufgabe der Finanzpolitik. Dagegen liegt die Auf- gabe der Steuergesetzgebung. Jediglich. in der Regelung der Auf- bringung und Verteilung der Lasten, die für öffentliche. Zwecke. das heißt für das Gemeinwohl notwendig sind. Wenn es Wirtschaftsvertreter gibt, die sich von Steuergesetzen, also z. B. von dem 11. Entwurf des Gewerbesteuerrahmengesetzes oder von der Vereinheitlichung der Realsteuern überhaupt eine Senkung der Steuerlasten versprochen haben, so mag das evtl. ale 4 Vgl. Bericht des gemeinsamen Steuerausschusses des Vereins zur Wah- rung usw., 1911—1917, Seite 17. 9 3