D. Rückblick und Ausblick 1. Abschnitt: Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 1. Gesamtergebnis ll. DER SPRINGENDE PUNKT ; Während bei der Untersuchung des materiellen Steuerrechts in der Form des II. Entwurfs es möglich war, durch zahlenmäßigen Nachweis der voraussichtlichen Wirkungen des Entwurfs den großen. Irrtum aufzudecken, daß durch die geplante Vereinheit- lichung die von der Reichsregierung beabsichtigte und von der Wirtschaft geforderte Vereinfachung und Vergleichbarkeit der Ge- werbesteuerlasten herbeigeführt werden könne, mußten wir bei der Erörterung des formalen Steuerrechts der Theorie und Schlagwort- politik die praktischen Erfahrungen gegenüberstellen, die wir im Verkehr mit der Gemeindeverwaltung einerseits und mit der Reichs- steuerverwaltung andererseits gesammelt haben. Das Ergebnis ist das gleiche, Hier wie dort statt Vereinfachung eine Kömplizierung, statt Verminderung eine mehr oder weniger starke Vermehrung der Verwaltungskosten, also das Gegenteil von dem, was man unter Rationalisierung versteht. Mit dieser wie mit der weiteren Feststellung, daß der II. Entwurf auch bezüglich der beabsichtigten Verminderung der Steuerlasten vollkommen versagt, ist aber, wie wir gesehen haben, der Entwurf keineswegs abgetan. Denn der springende Punkt im II. Entwurf liegt ja gar nicht im materiellen, sondern im formellen Steuerrecht. Und dieses in das schillernde Gewand der liebevollen Fürsorge für die notleidende Wirtschaft zu hüllen und sich hierdurch auch die Fürsprache derjenigen zu sichern, die. aus grundsätzlichen Erwä- gungen zu einer völligen Ablehnung des II. Entwurfs kommen müß- ten, hat der Verfasser des Entwurfs meisterhaft verstanden. Gerade diesen Kreisen, die gutgläubig den II. Entwurf als brauchbare Grundlage für eine zeitgemäße Reform der Gewerbesteuer hingenommen haben, die Augen über die gefährlichen Aus- wirkungen des Entwurfs zu öffnen, ist der eigentliche Zweck dieser mühevollen Arbeit. 2. THEORIE UND PRAXIS Dieses Ziel zu erreichen wäre aussichtslos gewesen, wenn wir uns lediglich auf theoretische Auseinandersetzungen mit dem Verfasser des II. Entwurfs eingelassen hätten, wie es fast ausnahmslos die Wirtschaftsvertreter, Parlamentarier und Wissenschaftler getan 109