23 der Werke auftreten könnten und die auf die Dauer die ganze Produktivität gefährden dürften. Es wurde deshalb vorgeschlagen. so schnell wie möglich überzugehen 1. zum Bau des grossen Abschlussdeichs von Wieringen nach der friesischen Küste und 2, zur gleichzeitigen Ausführung der Trotrkenlegungsarbeiten des nordwestlichen Polders, des sogenannten Wieringerseepolders, Dieser Vorschlag stützt sich hauptsächlich auf 2 Berichte, Als „ämlich 1921 beschlossen wurde, während der nächsten Jahre nur in einem langsamen Tempo weiterzuarbeiten, entstand zugleich der Wunsch eine neue Untersuchung bezüglich der Kosten und Nutzen des grossen Werkes stattfinden zu lassen. Wegen der Kriegszustände waren die Zeiten derart verändert, dass frühere Schätzungen nur noch sehr wenig Anhaltspunkte gaben. Aus diesem Grunde beauftragte der Minister den technischen Dienst damit, den Plan zur Trockenlegung in vollem Umfang näher zu untersuchen und von sämtlichen benötigten Werken einen neuen Kostenanschlag zu machen, während für die Untersuchung in Sachen des zu erwartenden Nutzens eine spezielle Kommission ernannt wurde, in der an erster Stelle hervorragende Sachverständige auf landwirtschaftlichem Gebiet vertreten waren. Das Material und die Einsichten, die in dieser Weise erworben wurden, wurden in der Motivierung der Gesetz entwürfe verarbeitet, aus denen Folgendes entnommen ist, Il. Die auszuführenden Werke und deren Kostenanschläge. Der näher ausgearbeitete Plan wird in Gründzügen durch Abb. 9 wiedergegeben. Wie ersichtlich, sind die auszuführenden Werke in 2 Gruppen einzuteilen, und zwar A. die eigentlichen Abschlusswerke aus einem Abschlussdeich mit Zubehör bestehend, wodurch ein Binnensee, der Ysselsee, gebildet wird, und B. die Werke zur Trockenlegung und Einpolderung dieses Binnensees,.