näherer Untersuchungen und anderer Anforderungen noch Veränderungen in Erwägung zu ziehen sein werden, während auch Veränderungen in den ökonomischen Verhältnissen ihren Einfluss geltend machen können. Wie bereits mitgeteilt wurde, wird für den Bau des Abschlussdeichs zwischen Wieringen und Friesland eine Zeitdauer von 8 Jahren nötig sein, Was den Wieringersee anbelangt, — sowohl die Bedeichungswerke als diejenigen für die Schiffahrt und Entwässerung um diesen Polder, — so werden diese in den ersten 3 Jahren vollendet werden können; im vierten Jahre wird die Trockenlegung und im fünften und sechsten ‚Jahre die Parzellierung stattfinden können, Im siebenten und achten Jahre wird dann der Boden zum erstenmal bebaut werden können, während vorläufig damit gerechnet werden muss, dass erst im 13. und 14. Jahre die Gründe derart entsalzt sein werden, dass sie ihren vollen Kapitalwert erlangt haben. Was diesen letzten Punkt anbelangt, so muss noch erwähnt werden, dass im Gesetzentwurf ebenfalls aufgenommen ist die Anlage eines Probepolders, So bald wie möglich wird gegen die nordholländische Küste, etwas östlich des entworfenen Wieringerseepolders, ein kleiner Polder von ungefähr 40 ha eingedeicht werden, dessen Bodenbeschaffenheit derjenigen des Wieringerseepolders entpricht 5). Hier können alsdann verschiedene Untersuchungen angestellt werden im Zusammenhang mit der Kultivierung der neuen Gründe und hofft man Erfahrungen inbetreff der Entsalzung und Bodenstruktur zu machen, woraus beim grossen Wieringerseepolder der nötige Vorteil gezogen werden kann. Im Frühjahr 1926 wurde der Gesetzentwurf ohne namentliche Abstimming von den beiden Kammern der Generalstaaten angenommen. HAAG. im Mai 1926. 5) Diese Kosten sind ebenfalls aufgenommen in denjenigen des Wieringerseepolders auf Seite 40.