Unternehmer den Mut aufbringen und offen zugestehen würden, daß ihre Interessen durch die oben erwähnte Einflußnahme der Betriebsräte keine Schädigung erlitten haben. Die Weisungen des Unternehmerverbandes in dem früher besagten Rundschreiben standen mit dieser an sich ganz vernünftigen Rechtsanschauung im Widerspruch, denn: „Ebenso sind abzulehnen Forderungen auf Einflußnahme der Betriebsräte oder der Gewerkschaft bei Ein— stellung oder Entlassung von Arbeitern oder Angestellten.“ In der Praxis wirkten diese Dinge ganz anders. So zum Beispiel wenn es sich darum handelte, Beschäftigte in Schutz zu nehmen, ihre Entlassung anzufechten, wenn sie aus politischen Gründen erfolgte. In manchen Fällen ist das Eingreifen des Be— triebsrates vielleicht zu Unrecht deshalb unterblieben, weil es sich um politische Gegner handelte. Entscheidend hätte nur, wie bereits früher in einem Falle aufgezeigt wurde, sein dürfen, ob das Ver— halten des Betreffenden die Ordnung und Disziplin im Betrieb gefährdete. Uns ist nur ein einziger Fall bekannt, in dem der Ent— lassung eines Arbeiters aus politischen Gründen vom Einigungsamt nicht stattgegeben wurde, trotzdem die Entlassung von der Mehrzahl der Arbeiter verlangt wurde. Aufklärung aller beteiligten Faktoren müßte gewiß zu einer durch das Gesetz bedingten Erweiterung der Rechte des Betriebsrates führen, aber nicht zu einer Einschränkung desselben. Uberall waren natürlich die Voraussetzungen für die Be— tätigung der Betriebsräte nicht in gleichem Maße vorhanden. Ein Grund, der in manchen Fällen den Betriebsräten die Erfüllung ihrer vielseitigen Aufgaben erschwerte, ist in der mangelhaften Bildung der Betriebsräte selbst wie auch der Arbeitnehmer zu suchen. Die Gewerkschaften und die Arbeiterkammern haben viel zur Behebung dieses Mangels beigetragen. Die Betriebsräte standen — wie dies auch dem Gesetz ent— spricht — mit ihren Gewerkschaften in steter Verbindung, die sich durch Einberufung zahlreicher Betriebsrätekonferenzen nech inniger gestaltete. Nicht zuletzt wurde dadurch einem planmäßigen Arbeiten der Weg geebnet. T7rotz der durch mancherlei Vorkehrungen bewirkten Hebung des geistigen Niveaus der Betriebsräte, die sicherlich auch dem wirt— schaftlichen Interesse der Unternehmer zum Vorteil gereichte, hat sich an dem Widerstand der letzteren wenig geändert. Derselbe hat vielmehr durch die Wirtschaftskrise eine beträchtliche Stärkung er— fahren, die in dem Bestreben Ausdruck fand, bei Personalabbau vor allem die Betriebsräte in die erste Reihe zu stellen, beziehungs— weise dieselben unter irgendeinem Vorwand an andere Betriebs— stätten zu versetzen. Nach kurzem Schwanken der Einigungsämter in diesen beiden im Gesek offengebliebenen Fragen hat hierüber —