Durchführung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes, wo sie nach Kräften bemüht waren, die Invaliden in das normale Wirtschafts⸗ leben zurückzuführen, ihre Mitwirkung bei der Durchführung des Lebensmittelzuschußabbaugesetzes sowie bei der Lehrlingsentschä— digung verwiesen. Nach dem Gesetz über den Abbau der Lebeus— mittelzuschüsse haben die Industriellen Bezirkskommissionen den Ausgleich der sich bei den eingelnen Krankenkassen aus der Durch— führung der Kinderversicherung ergebenden UÜberschüsse und Ab— gänge durchzuführen sowie über Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen, die sich aus der Durchführung ergeben, zu ent— scheiden. Nach dem Gesetz über die Lehrlingsentschädigung haben die Industriellen Bezirkskommissionen in jenen Fällen, in denen eine Einigung zwischen Meistern und Gehilfen nicht erzielt werden konnte, durch ihre Entscheidung die Lehrlingsentschädigung fest— zusetzen gehabt. Auch hier ist es den Vertretern der Arbeiterschaft gelungen, die Interessen der Lehrlinge entsprechend zu vertrelen. Noch weit bedeutungsvoller sind die Bemühungen der Industriellen Bzirkskommissionen auf dem Gebiet der produktiven Arbeitslosen⸗ fürsorge. Die Industriellen Begirkskommissionen waren bestrebt, auf Grund der unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen auf diesem Gebiete das möglichste zu tun, und insbesondere durch eine aufklärende Propaganda die Aufmerksamkeit der in Betracht kommenden Stellen auf diese Einrichtung zu lenken. Trotz vieler Schwierigkeiten gelang es mit der Zeit, im ganzen Staatsgebiete Maßnahmen der produktiven Arbeitslosenfürsorge durchzuführen. Insbesondere war es die Gemeinde Wien, die in tatkräftigster Weise bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat. Auf Grund ihrer vielseitigen Tätigkeit, die ihr auf den ver— schiedensten Gebieten des Wirtschaftslebens Einblick gewähren, ist die Industrielle Bezirkskommission vorzüglich geeignet, den Arbeits— markt zu überblicken und wertvolle statistische Daten und Berichte zur Verfügung zu stellen. Den Vertrauensmännern der Arbeiterschaft, die als Mit— glieder der Industriellen Bezirkskommissionen wirkten und ohne jedwede Entschädigung in uneigennützigster Weise ihre Arbeits— kraft widmeten, muß an dieser Stelle der Dank ausgesprochen werden. Den Industriellen Begirkskomanissionen, diesen von Büro— kratismus freien, autonom wirkenden Körperschaften, wird die Arbeiterschaft nach wie vor ihre besondere Aufmerksamkeit zu— wenden. 10. Schlußwort. Diese zum Teil nur stigzenhaft ge— gebene Darstellung der Entwicklung unserer Sozialgesetzgebung vermag kein vollständiges Bild des gesamten Fortschrittes auf diesem Gebiet zu geben. So konnten zum Beispiel die umfangreichen Maß— nahmen betreffend die Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen sowie das Invalidenbeschäftigungsgesetz nicht in den Kreis unserer Be—