ã anderseits scheinen die Unternehmer vielfach guten Grund zur Beheimhaltung dieser Wissenschaft zu haben. Vermutlich befürchten sie, daß geschäftstüchtige Betriebsräte dadurch in die Lage kämen, den Nachweis eines zwar immer bestrittenen, aber doch vor⸗ handenen übermäßigen Gewinnes zu liefern, wodurch manche Klagen über zu hohe Löhne ihre Widerlegung fänden. Abgesehen davon, hat diese Sache noch eine zweite wirtschaftliche Seite, die für das Unternehmen selbst von großer Bedeutung ist. Ist doch nicht nur hinlänglich bekannt, sondern wird selbst von Unter— nehmern zugegeben, daß ihre Betriebe technisch vielfach rückständig sind. Wenn nun zum Beispiel der Betriebsrat die Förderung der Produktion durch Einführung verbesserter Maschinen und Arbeits— methoden anstrebt, der Unternehmer aber den Besitz der hiezu nötigen Barmittel oder Kredite leugnet, ohne daß sich der Ve— triebsrat von der Richtigkeit seiner Angaben zu überzeugen ver— mag, dann darf diese absichtliche Sabotage der Produktions— förderung nicht dem Betriebsrat zur Last gelegt werden, wenn er sich gegen die Benachteiligung der im Betrieb Beschäftigten zur Wehr setzt. Es soll durchaus nicht bezweifelt werden, daß die An— gaben des Unternehmers in vielen Fällen richtig sind. Wir meinen nur, daß sie gerade dann eine bessere Information des Betriebs— rates nicht zu scheuen hätten. Dem Ausbau der Betriebskontrolle wird in der Zukunft ein besonderes Augenmerk zu schenken sein. Welchen Nutzen dies für das Unternehmen zeitigen kann, beweisen die Erfolge der Betriebskontrolle im Heizhaus Wien-Ostbahnhof, durch deren Tätigkeit allein Ersparnisse in der Höhe von 1325 Millionen Kronen erzgielt wurden. Ebenso wurden im Wiener Nordbahnhof Ersparnisse im Betrage von 3915 Millionen Kronen gemacht. Auch in diesen Instituten hat es große Mühe gekostet, daß die Betriebskontrolle als selbständige Institution anerkannit wurde. Die umfassendste Bestätigung der Betriebsräte lag un— zweifelhaft in der Durchführung der Kollektivverträge. Die Ursache hiefür ist in der starken Vertragstätigkeit der Gewerkschaften zu suchen sowie in der Kurzfristigkeit der Verträge. Die Mitwirkung der Betriebsräte an der Gestaltung der Verträge hat sich als sehr zweckdienlich erwiesen. Was die im Gesetz vorgesehenen Verr— tragsergänzungen anlangt, wurden die Betriebsräte da— durch nicht sonderlich belastet, hingegen hatten sie bei Festsetzung der Akkordpreise ihren Mann zu stellen und zum Teil auch den Widerstand der Arbeiter gegen die Einführung der Akkordarbeit zu besiegen. In vereinzelten Fällen waren Betriebsräte auch mit der Anbahnung von Kollektivverträgen beschäftigt. Es sei nur auf eine bemerkenswerte Entscheidung eines Einigungsanites ver— wiesen, durch welche ein Unternehmer über Antrag des Betriebs— rates 4um Abschluß eines Kollektipperzrages verhalten wurde 2 M — 8 —4 —2 D — 233 —* V D E — 2 0 * ¶ —8X M — 0 —2 2 —X — 2 2 D 2 2 43 8* — 9 — 28 2 V 2 J