rechtlichen Wichtigkeit für Oesterreich ist dieses Unternehmen dadurch geworden, daß der Kaiser vor seiner Abreise aus Ungarn eine Proklamation erließ, in der er die Bestimmungen des Ausgleiches vom Jahre 1867 und der Pragmatischen Sanktion vom Jahre 1718 bezüglich der unlösbaren Verbindung Oesterreichs und Ungarns als erloschen, die voll- ständige Unabhängigkeit Ungarns als wiederher- gestellt erklärte. Nachdem sich die Erregung über den Restaurations- versuch gelegt hatte, wurden die Verhandlungen zwischen Oesterreich und Ungarn in Budapest fort- gesetzt, ohne daß sich auch hier eine Möglichkeit der Einigung gegeben hätte. Am 17. Juli trat der Vertrag von Trianon in Kraft. Eine interalliierte Generals- kommission zog in Oedenburg ein, welche die Ueber- nahme des Burgenlandes von Ungarn und die Ueber- gahe an Oesterreich durchzuführen hatte. Die letzten Augusttage waren für diese Vorgänge in Aussicht genommen. Je näher der Tag der Vebergabe kam desto erregter zeigtg. sich Regierung und Oeffentlich- keit Ungarns Oesterreich gegenüber. Noch in letzter Stunde trat Ungarn neuerdings mit Vorschlägen an die österreichische Regierung heran, doch auch. diese waren völlig unannehmbar. Auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses für Aeußeres erklärte der damalige Bundeskanzler Schober, daß die österreichische Re- gierung bereit sei, über Förderung und Festigung dauerhafter Beziehungen zwischen Oesterreich und Ungarn Verhandlungen zu führen und im Rahmen clieser Verhandlungen auch eine einvernehmliche Lösung der Grenzfrage zu suchen. Solche Verhand- lungen dürften jedoch erst nach ungestörteı Üebergabe des Burgenlandes einsetzen und Sollten alle das künftige Verhältnis der beiden Staaten berührende } ragen bereinigen. Am 23. August übernahm die Generalskommission die Verwaltung des Burgenlandes und damit die Ver- antwortung für die Durchführung der Uebergabsmaß- nahmen. Als Zeitpunkt der Uebergabe wurde der 20. August, 4 Uhr nachmittags, festgesetzt. Die Be- ;jetzung des Burgenlandes hatte über ausdrücklichen Auftrag der Generalskommission zunächst aus- Schließlich durch österreichische Gendarmerie- kräfte unter Führung von Entente-Offizieren zu erfolgen. Am 28. August begann der Vormarsch der Bundesgendarmerie/ die wurde alsbald an allen Vor- Mmarschlinien von üngarischen Freischärlern unter heftiges Feuer genommen. Schon seit Monaten waren Gerüchte verbreitet gewesen, daß sich bewaff- nete Banden, welche, immer zahlreicher, aus Inner- ungarn in das Burgenland geströmt waren, der Ueber- gabe des Landes widersetzen würden. Die Banden- bewegung war von ungarischen Offizieren geführt und wurde vom ungarischen Regierungskommissär unterstützt. Die burgenländische Bevölkerung hatte damit nichts zu tun. Die Ausrüstung der Banden mit Bajonetten, Maschinengewehren und Handgranaten war reichlich; selbst Artillerieformationen standen den 3anden zur Verfügung. a des bewaffneten Widerstandes forderte die Bundesregierung ebenso wie die burgenländische Bevölkerung dringendst die Verwendung des österreichischen Bundesheeres zur Landnahme. Die Generalskommission jedoch erklärte, laß es die Aufgabe Oesterreichs nicht sein könne, das 3Zurgenland mit Waffengewalt zu besetzen, sondern Oesterreich habe das Land in Frieden‘ von der Ge- 1eralskommission zu übernehmen, sobald Ungarn ;einer Pflicht nachgekommen sein werde. Die Tätig- keit der Banden erstreckte sich bald nicht mehr bloß auf das Burgenland. Am 5. September brachen un- zarische Streitkräfte in sehr beträchtlicher Stärke und ‚eichlich bewaffnet über die niederösterreichi- sche Grenze gegen Kirchschlag vor; sie eröff- neten das Feuer gegen das Bundesheer, welche: die Grenze besetzt hielt. Das 2. Bataillon des 5. In- anterie-Regiments leistete dem stark: überlegenen Gegner erfolgreichen, Widerstand. 7 Tote, 14 Verwundete und 3 Vermißte, welch letztere, wie ;ich später herausstellte, von der gegnerischen Seite zefangengenommen und getötet worden sind, waren zu beklagen. Diese Vorgänge veranlaßten die Bundes- "egierung, an den Völkerbund zu appellieren. Da iedoch inzwischen die Botschafterkonferenz in zwei Noten die ungarische Regierung mit der Verant- wortung für die Vorgänge im Burgenland belastet und sie unter Androhung von Strafmaßnahmen zu ıngesäumten Räumung Westungarns aufgefordert hatte, sah sich der Völkerbund von der Verpflichtung zu weiteren Maßnahmen enthoben. Der ununterbrochene Kleinkrieg, welchen die Banden gegen die österreichischen Gendarmerieposten “ührten, hatte bereits zu erheblichen Opfern unter dieser braven Truppe geführt; da aber der Regierung ein. energisches militärisches Einschreiten verwehrt war, zog sie am 8. September, im Finvernehmen mit der Generalskommission, die Gendarmen hinter die alte österreichisch-ungarische Grenze %u- rü ck./ Da die anarchischen Zustände im Zentrum Kuropas auf die Dauer nicht anhalten konnten, die Generalskommission aber offenbar nicht imstande war, ihnen ein Ende zu setzen, begannen sich die Nachbarstaaten, vornehmlich die Tschechoslovakei und Italien, für die rasche Bereinigung der Lage zu ;nteressieren. Von beiden Seiten wurden Vermittlungs- anbote gestellt, von welchen schließlich das italieni- sche als das früher eingelangte angenommen wurde. Unabhängig von der durch diese Verhandlungen ge- botenen Möglichkeit, daß ein direktes Einvernehmen zwischen den beiden Streitteilen zustandekommen könnte, forderte die Botschafterkonferenz im September in ultimativer Weise die Uebergabe les Burgenlandes an die Generalskommission. Diesem Verlangen fügte sich -die ungarische Regierung: sie / en / 1) „“