Vertragsverhältnis noch nicht bestand, abzuschließen aber darüber hinaus der wirtschaftlichen Vernunft, das heißt einem großen Maße gegenseitiger Wirt- schaftsfreiheit in Europa Tür und Tor zu öffnen. Die Österreichische Handelspolitik hat sich von Anfang an mit Nachdruck zum Ideal des Freihandels be- kannt. Die Aufhebung der widernatürlichen Wirt- Schaftsgrenzen und, solange dies noch nicht durch- führbar ist, wenigstens der Abbau der übermäßig hohen Zollmauern, die an diesen Grenzen aufge- türmt waren, wurde von Oesterreich immer wieder gefordert. Auch auf der Genfer Weltwirtschaftskonfe- venz des Jahres 1927 beherrschten Ideen und Formu- lierungen, welche von österreichischen Fachleuten zu- erst gefunden worden waren, die Debatten und gerade sie spiegelten sich in den Konferenzbeschlüssen wieder Ein unmittelbarer praktischer Erfolg war diesen Be- mühungen allerdings noch nicht vergönnt. Das euro- Päische Zollniveau hob sich fortwährend: anstatt sich zu senken, / daß schließlich auch Öesterreich gezwungen ‘war, trotz grundsätzlicher Aufrechterhaltung seiner bisherigen handelspolitischen V’endenzen, seinen aus dem Jahre 1906 stam- menden Zolltarif, dessen Sätze weit hinter denen der übrigen Staaten zurückgeblieben waren, den Beänderten Verhältnissen anzupassen. /In. rascher Folge wurden während der Jahre 1923/24/25 Han- delsabkommen oder Handelsverträge mit fast allen [ür den österreichischen Export wichtigen Ländern abgeschlossen, so daß zu Ende des ‚Jahres 1025 handelsvertragsmäßige Bindungen mit Belgien, Bul- garien, China, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Japan, Jugoslawien, Lettland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Spanien, der F’schechoslovakei, der Türkei und Ungarn bhbe- standen. Dem Handelsverkehr mit der Sowjetunion, mit welcher im Jahre 1024 die regelmäßigen diplo- Matischen Beziehungen aufgenommen worden waren, dienen zwei bereits vorher ins Leben getretene gemischte österreichisch-russische Gesellschaften, die Sich stets tatkräftiger Förderung durch die öster- teichische Regierung zu erfreuen . hatten. JE hol Antriebe erfuhr die handelspolitische Aktion deı Regierung durch die persönliche Fühlungnahme der leitenden Männer Oesterreichs mit den Staats- männern der zunächst in Betracht kommenden Länder. Diese Fühlungnahme erfolgte entweder im Rahmen der Periodischen Zusammenkünfte des Völkerbundes oder gelegentlich von Staatsvisiten, welche die öster- reichischen Regierungschefs in den Hauptstädten der Nachbarstaaten oder die Staatsmänner fremder Länder in Wien abstatteten. Budapest, Belgrad, Bern, Berlin, Rom, Warschau und Bukarest wurden besucht, der deutsche Reichskanzler und der deutsche Reichs- Außenminister, der ungarische und der rumänische Ministerpräsident und die Außenminister Jugoslawiens. Polens und der Tschechoslovakei wurden in Wien begrüßt. > ; CAlle diese Besuche boten nicht nur die erwünschte Gelegenheit, die Beziehungen Oesterreichs zu seinen näheren und ferneren Nachbarstaaten zu festigen und zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Materien zu bereinigen, sondern. sie ermöglichten es auch den 5sterreichischen Staatsmännern, ihren ausländischen Kollegen in der denkbar nachdrücklichsten Weise die Grundeinstellung der österreichischen Politik klarzu- legen, welche in den Begriffen Frieden und Han- lelsfreiheit eipfel./Es entspricht dieser Politik, daß Oesterreich schon frühzeitig getrachtet hat, möglichst weitgehende Schiedsgerichtsabkommen zu schließen. Solche Abkommen bestehen heute im Ver- 1ältnisse zu Ungarn, zur T’schechoslovakei, zu Polen und zu Schweden, während mit der Schweiz ein Ver- gleichsvertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag mit Schweden unterwirft alle Fragen ohne Ausnahme dem ;chiedsgerichtlichen Verfahren. Die übrigen erwähnten Verträge sind nicht so umfassend, da die betreffenden remden Staaten gewisse Einschränkungen wünschten. Der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit des inter- 3ationalen Gerichtshofes hat sich Oesterreich im Ver- ‘ältnis zu jenen Staaten, die die gleiche Verpflichtung eingegangen sind, bereits im Jahre 1022 unterworfen. ‚Ebenso war es auch nur selbstverständlich, daß sich Üesterreich unter den ersten Staaten befand, die, zum Beitritt zu dem Briand-Kellogschen Kriegs- ichtungspakte eingeladen, ihre Bereitwilligkeit, dieser Einladung Folge zu leisten, erklärten. Diese vazifistische Außenpolitik hat es vermocht, die politi- ;chen Beziehungen Oesterreichs zum Auslande voll- sommen harmonisch zu gestalten. Bloß das Verhältnis zu Italien leidet unter periodischen Störungen, die 'm allgemeinen in der Politik, welche die italienische Regierung im ehemaligen Südtirol betreibt und in den Aückwirkungen, die diese Politik in Oesterreich und vornehmlich in Tirol auslöst, ihren Grund haben. Der Aufrichtigkeit und Stetigkeit der österreichischen Triedenspolitik ist es zu danken, daß im zehnten Lebensjahre der Republik unser Staat von dem 'etzten Rest ausländischer Kontrolle befreit wurde. Schon am 9. Juni 1020 hatte der Völkerbund- :at die finanzielle Stabilität Oesterreichs als gesichert anerkannt und demzufolge den Generalkommissär mit 30. Juni desselben Jahres abberufen. Aber noch 5lieb ein Vertreter der Treuhänder der österreichischen Staatsschuldverschreibungen in Wien zurück, dem auch die Manipulation der verpfändeten Zoll- und Tabak- monopolerlöse oblag. Mit 30. Juni 1028 fand die Tätigkeit dieses Vertreters ein Ende. Damit hat die Regierung ihre volle Autonomie auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft wieder gewonnen. Die Bedingungen der neuen Investitionsanleihe, über deren Begebung angwierige Verhandlungen geführt werden, werden liese Autonomie selbstverständlich nicht mehr an-