gebieten zusammensetzen, die ehemals österreichi- schen Gebiete unbestritten zu den am besten verwalteten gehören. Als besonders bedeutsam für die Beurteilung der Verwaltung des alten Oester- reich, namentlich was die Stellung der Länder und deren Verwaltungsaufgaben anbelangt, kann aber die Tatsache angesehen werden, daß unter den großen Plänen zur Neugestaltung des Deutschen Reiches auch Vorschläge von sehr ernster Seite vorliegen, die im wesentlichen auf eine getreue Nachahmung des altösterreichischen Vorbildes hinaus- ‚aufen. Die Verwaltung aus des alten Oesterreich besten Zeiten war es allerdings nicht mehr, die beim Zu- sammenbruch des Kaiserstaates auf die sich neu vildende Republik überging. Zwar muß gerade der Verwaltung und ihren Trägern, vor allem der österreichischen Beamtenschaft, das große Verdienst zugesprochen werden, durch ihre geordnete Weiter- arbeit im Dienste des Volkes und durch ihre be- sonnene, von der Erkenntnis der gegebenen Not- wendigkeiten getragene Haltung in diesen kritischen Tagen den Uebergang in die neuen Verhältnisse ohne allzu starke Reibungen ermöglicht zu haben. Wie in allen anderen. kriegführenden Staaten waren aber auch in Oesterreich die Zeiten des Krieges an der Verwaltung nicht spurlos vorübergegangen. Die lange Dauer des Krieges und die Hochanspannung aller Kräfte hatten zum Schlusse eine gewisse Er- schlaffung und Lockerung des inneren Gefüges der Verwaltung mit sich gebracht. Ueberdies war infolge der besonderen Bedürfnisse der Verwaltung während des Krieges eine teilweise Umstellung der Verwal- tungstätigkeit eingetreten, die auch zu so manchen arganisatorischen Neubildungen geführt hatte. Schließ- lich waren für die in weitem Umfange zum Militär- dienst herangezogenen Staatsangestellten auch zahl- reiche Ersatzkräfte — nicht immer die besten — in die Verwaltung neu eingestellt worden. Alle diese Ver- nältnisse stellten schon von Anfang an eine schwere Belastung des Verwaltungsapparates der jungen Republik dar. Dazu kam aber noch eine Reihe von Umständen, die mit dem Zusammenbruch selbst und dessen Folgen zusammenhingen. Der gesamte, auf das alte Oesterreich mit seiner mehr als viermal so zahlreichen Bevölkerung und seinem fast viermal so zroßen Gebiet abgestellte Zentralverwaltungsapparat in Wien, der hinsichtlich der auswärtigen Ange- legenheiten, der Armee und Marine sowie gewisser ünanzieller Belange auch noch mit Ungarn gemein- sam war, verblieb zur Gänze dem neuen Oesterreich. Die Abwanderung der nichtdeutschen Staatsange- stellten aus der Zentralverwaltung in ihre National- staaten machte sich verhältnismäßig nur wenig fühl- bar. Hingegen strömten aus diesen Staaten die Staatsangestellten deutscher Nationalität, deren Pro- zentsatz immer größer gewesen war, als dem Ver- 1ältnis des deutschen Elementes zu den übrigen Nationalitäten im Staate entsprach, in großer Zahl, eils tatsächlich vertrieben, teils aber auch aus freien stücken in das deutsche Restgebiet des alten Oester- 'eich zurück. Das Bestreben, diesen Angestellten so- wie überdies auch den durch die Auflösung deı ılten Armee um ihre bisherige Lebensstellung ge- kommenen Offizieren neue Verdienstmöglichkeiten zu geben, fand eine gewisse Unterstützung durch die ı1e6uen Aufgaben, die der Verwaltung infolge der mmer größer werdenden Schwierigkeiten in der ‚ebens- und Bedarfsmittelversorgung sowie ‚auf den verschiedensten Gebieten der sozialen Fürsorge er- vuchsen. Das Gesamtergebnis dieser Entwicklung war, daß lie Verwaltung in einem Zustand organisatorischer ınd personeller Hypertrophie geriet, die das ohne- lies unter den schwierigsten Umständen sein Dasein eginnende neue Vesterreich zu erdrücken drohte. So cam es, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit lurchgreifender Reformen in der Verwaltung immer ıllgemeiner wurde, wobei allerdings — im Gegen- ;atze zur Behandlung der Frage im alten Oester- ‚eich — nunmehr der Ersparungsgedanke der hbe- aerrschende wurde. Immer wird es aber allen denen, lie auf die Durchführung des großen Werkes der isterreichischen Verwaltungsreform im ersten Jahr- iehnt der Republik Einfluß nahmen, zum besonderen Verdienst anzurechnen sein, daß die Maßnahmen, die in erster Linie dem Zweck der Ersparung dienen nußten, auch mit echt reformatorischem und fort- schrittlichem Geist erfüllt wurden und daß, wie aus lem folgenden hervorgeht, einzelne dieser Maßnahmen sine weit über den unmittelbaren Anlaß hinausgehende Bedeutung erlangt haben, ja in gewissem Sinne für lie Verwaltung überhaupt bahnbrechend geworden sind, Um dem Problem der Verwaltungsreform praktisch beikommen zu können, erwies sich als erster Schritt auch diesmal wieder die Berufung einer besonderen Kommission zum näheren Studium der hiebei in Be- racht kommenden Fragen unvermeidlich. Gegenüber den Vorarbeiten der früher bestandenen Kommission zur Förderung der Verwaltungsreform hatten sich aicht allein die Grundlagen des ganzen Problems nsoferne etwas verschoben, als es nunmehr vor allem zalt, rasch möglichst ausgiebige Ersparungen zu er- zielen. Auch die vollkommen geänderten staatlichen Verhältnisse, der Kleinstaat mit nicht mehr als 61, Millionen Einwohnern an Stelle des früheren Großstaates, der Charakter des neuen Staatswesens als einer auf demokratischer Grundlage beruhenden Republik, namentlich aber der mit I0. November [920 erfolgte Uebergang zum Bundesstaat brachten zine wesentlich andere und keineswegs einfachere Problemstellung mit sich. So kam es im Winter 192! zur Einsetzung der „Ersparungskommission”