Der Anfang mußte mit der Wiedererweckung von Gehorsam und Ordnungssinn gemacht werden. Nicht nur der einzelne mußte neu erzogen werden, sondern auch die Kompagnien, Schwadronen und Batterien mußten wieder wohlgeordnete und fest- gefügte Finheiten in der Hand ihrer Kommandanten werden. Die mit der zweiten Berufung Karl Vaugoins zur Leitung des Heeresressorts im Mai 1922 eintretende Stabilisierung des Heereswesens wurde für die Aufbau- arbeit im Bundesheer ausschlaggebend. Vor allem mußte dem neuen Heer jener Geist vermittelt werden, der es befähigt, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Ir- zichung des Soldaten in vaterländischem Sinn, die “rziehung zum österreichischen Soldaten, der keiner Yartei sondern dem ganzen Volk dient, die Pflege der altösterreichischen Soldatenüberlieferung wurden nun im Bundesheer eifrigst beachtet und damit der Boden für die rein militärische Ausbildung bereitet. Große und grundlegende Arbeit war im einzelnen zu- nächst auf dem Gebiet der Dienst- und Ausbil- dungsvorschriften zu leisten. So vorzüglich die Dienstbücher der alten Armee waren, der Fortschritt der Zeit und die geänderten militärischen Verhältnisse Jesterreichs erforderten doch Umarbeitungen, Ergän- ungen und Neubearbeitungen, An Stelle des Dienstregle- nents I. Teil für die ehemalige k. u. k. Armee trat als ‘lie wichtigste grundlegende Vorschrift für den Dienstbetrieb bei allen Truppen die „Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer”. Das Fxerzierreglement der Infanterie wurde durch Nachtragshefte ergänzt, die dem neuen Charakter der Infanterie als einer weitgehend speziali- sierten, stark zerteilt kämpfenden, das Maschinen- zewehr als Hauptwaffe führenden, sich verschiedener rlilfswaffen und zeitgemäßer Hilfsmittel der Kriegstechnik vedienenden Waffe Rechnung tragen. Die Feldjäger zu Rad und die Kavallerie erhielten eine ganz neue Ausbildungsvorschrift. Eine auf gründlichen wissenschaft- ‚ichen Studien fußende Vorschrift für die Schießaus- bildung mit Handfeuerwaffen und Maschinengewehren steht auf voller Höhe. Die Artillerie hat mehrere neue Vorschriften erhalten, die alle Kriegserfahrungen des Schießens einheitlich zusammenfassen. Für die Pioniere, die Telegraphentruppe, die Kraft- ‘’ahr- und Fahrtruppe stehen ebenfalls neue Ausbhil- Jungsvorschriften in Bearbeitung, die, soweit sie kriegs- :cchnischer Natur sind, umfangreicher Vorarbeiten und Versuche bedürfen. Die „Allgemeine Gefechtsvorschrift”, die „Felddienstvorschrift”, die „Schiedsrichtervorschrift”, die „Vorschriften für Körperausbildung” und „Alpin- dienst” ergänzen den Neuaufbau der Vorschriften. Bei ler Verfassung aller dieser Vorschriften mußten die durch den Staatsvertrag bedingten Eigenheiten in der ‚Jeeresorganisation und Bewaffnung berücksichtigt werden. Jie Herstellung des Einklanges zwischen den Eigen- heiten des Bundesheeres und dem Kampfverfahren voll- zerüsteter Armeen bedeutete für alle Bearbeiter der neuen Vorschriften eine sehr schwer zu lösende Auf- gabe. Sowohl vom methodischen als auch vom wirtschaft- jichen Standpunkt ist es angezeigt, die in den Vorschriften nicdergelegten neuen Grundsätze den Truppen in ecin- heitlicher Art zu vermitteln. Deshalb werden Komman- lanten und Ausbildner der Truppen in besonderen Cursen mit dem Geist und den Einzelheiten der neuen Yorschriften vertraut gemacht und dadurch befähigt, die Truppen den Absichten der Heeresleitung entsprechend auszubilden. So hat der Kurs für Körp erausbildung n Wiener-Neustadt seit dem Jahr 1920 über 300 Offi- iere und über 200 Unteroffiziere in drei- bis elfmona: igen Kursen zu Lehrern in allen Zweigen der Körper- wsbildung geschult und damit eine einheitliche Anwen- lung der Grundsätze zeitgemäßer Körperausbildung ir zanzen Heer verbürgt. Der Schulung zu Reit- und “ahrlehrern wie auch der weiteren Durchbildung der verittenen Offiziere im Reiten dient der Kurs für Reit ınd Fahrausbildung in Schloßhof. Die Kurse in Wiener Neustadt und Schloßhof sind dauernd aufgestellt. Vor besonderen Ausbildungskursen, die seit dem Jahr 192% in wechselnder Art und Form zur Aufstellung gelangen sind zu erwähnen: Informationskurse für Stabs- >ffizicre und Unterahteilungskommandanten aller Waffen, Pionier- und Telegraphen-Fachkurse <urse für Scheinwerfer, Motorbootfahrer, Kraftfahrer zesteinsbohren, Bergführer, Meßwesen, Vermessungs- »ffiziere, Waffenmeister, Artilleriemeister, Mechaniker 5chwimmeister, Wirtschaftsmeister, Sanitätsdienst und ındere mehr. Auch innerhalb der Brigaden und Truppen- sörper bestchen zahlreiche derartige Kurse in kleineren tahmen. Der Fortbildung der Offiziere und Heeres- Deamten gelten außerdem noch besondere Vor- kehrungen. Während in der alten Armee die Offizier and die Beamten nach Bedarf vermehrt werden konnten st deren Zahl im Bundesheer für alle Fälle streng be- zrenzt. Is müssen daher vom einzelnen oft mehrere Dienste versehen werden, die eine vielseitigere und ein- zehendere Aus- und Fortbildung notwendig machen. Die Yortbildung der Offiziere im Truppenkörper erfolg: lurch Zuweisung militärischer Fachliteratur an die neu- zegründeten Büchereien, durch Abhaltung von Vor- ‚rägen, applikatorischen Besprechungen, Uebungsritten ınd Kriegsspielen und durch Beistellung von Behelfen für das Sprachstudium. Die Brigadekommandanten halten nit den Stabsoffizieren ebenfalls Kriegsspiele und Jebungsritte ab und leiten taktische Uebungsreisen sarnisonsreitkurse bilden die Offiziere im Reiten aus. Jer Heeresinspektor leitet alljährlich ein Führungs-, \rtillerie- und Etappenkriegsspiel, dem Generale, Trup- jenkommandanten, Offiziere des höheren militärischen Dienstes und leitende Heeresbeamte beigezogen werden. Jen Offizieren wird ferner Gelegenheit gegeben, durch Zuteilung zu fremden Waffen und Ablegung der Fach- »rüfungen für den höheren militärischen Dienst die nilitärische Bildung zu vervollkommnen. In ähnlicheı Art ist für die Höherbildung der Beamten der Heeres verwaltung gesorgt. Die Ausbildung findet ihre Vollendung in der Ab- haltung größerer Truppenübungen. Bis zum Jahr 926 war es nicht möglich, derartige Vehbungen abzu- 1alten, da zuerst die soldatischen Voraussetzungen; päter die Geldmittel hiezu fehlten. Die Uebungen be- schränkten sich daher auf ein- bis zweitägige Marsch- ınd Gefechtsübungen in der Umgebung der Garnisonen ınd durch Zusammenwirken der Truppen benachbarte"