‚eugung der Waffen, der Munition und des sonstigen Kriegsgerätes cine einzige Staatsfahrik zu sorgen nabe. Diese Staatsfahbrik wurde geschaffen und hat ihren Betrieb in allen Teilen aufgenommen. Die Geschütz- und Gewehrsektion wurde auf der Simmeringer Heide er- sichtet und mit größtenteils neubeschafften Maschinen ausgestattet. Die Kleingewehrmunitions- und Artillerie- .nunitionssektion wurden bei der Patronenfabrik A. G. n Lichtenwörth und bei der Fnzesfelder Metallwerke A. GC. antergebracht; sie versorgen das Bundesheer mit Muni- :jon. Die Pulver- und Sprengstoffsektion befindet sich in dlumau, wo auch eine Anlage für Kriegssprengstoffe geschaffen wurde. Hier werden fast alle für die Heeres- verwaltung und für das Schieß- und Sprengmittelmonopol arforderlichen Pulversorten und Bergwerkssprengstoffe arzeugt, Das Schieß- und Sprengmittelmonopol entstand aus dem früheren Pulvermonopol. Da die Heeresverwaltung das Wiener Arsenal räumen mußte, war sie gezwungen, unter bedeutendem Geldauf- wand eine Reihe von Magazinsobjekten in der Kaiser- ebersdorfer Artilleriekaserne neu einzurichten, um hier das Waffen- und Zeugshauptdepot unterzu- bringen. An besonderen technischen Zeugsanstalten gelangten zur Errichtung: Die Kraft- und Radfahrzeugs- anstalt in Wien im Jahr 1920. Die Technische Zeugsanstalt in Klosterneuburg ging aus dem ıralten Pionier-Zeugsdepot hervor, das wicder der 1763 zegründeten Donau-Kriegsschiffswerfte entstammt. Sic arzeugt das Kriegshrückengerät und umfaßt auch eine Abteilung für elektrotechnische Arbeiten. Als besondere kriegstechnische Schenswürdigkeit wurde mit Heran- ‚iehung vorhandener Modellsammlungen 1927 das Pionier- museum errichtet. Die Technische Zeugsanstalt in Krems an der Donau dient der Firgänzung und Erhaltung des schweren Brückengerätes. Ihre Werft arzeugt seit dem Jahr 1926 auch Brückenschiffe umd Motorboote. Die Technische Zeugsanstalt in Korneuburg befaßt sich mit der Frzeugung und In- standhaltung von Fisenbahnkriegsbrücken, Roll- und Seilbahnen. Die Telegraphenzeugsanstalt in Wien dient dem Bedarf des Bundesherres an Tele- graphen-, Telephon- und Funkgeräte. Außer diesen Heeres-Zeugsanstalten gibt es noch hei Allen Truppenneueingerichtete Truppenwerkstätten, die kleinere Instandhaltungsarbeiten und einfachere Neuerzeugungen in rascher und wirtschaftlicher Weise „ei der Truppe selbst durchführen. An diesen Arbeits- stellen werden auch zahlreiche Truppenhandwerker, die /ür Instandhaltung der Truppenausrüstung unentbehrlich ;ind, herangebildet. Der Frprobung neuen oder verbes- serten Heeresgerätes dienen die Schießversuchskommis- sion, die Telegraphenversuchskommission und die Pionierlehr- und Versuchsabteilung. Die Schießver- suchskommission auf dem Steinfeld hei Wiener- Neustadt entstand unter Ausnützung bereits vorhandener Anlagen. Die technische Finrichtung des Schießplatzes wurde modernisiert. Die Kommission führt insbesondere Schießversuche durch und überprüft die Munition. Die Telegraphenversuchskommission und die Pionierlehr- und Versuchsabteilung sind mit der wissenschaftlich-praktischen Weiterentwicklung des Yonier- und Verbindumngsgerätes betraut. Sie wurden zänzlich neu errichtet. Die Neuordnung des gesamten Zeugswesens im Bundesheer, die viele Jahre rastloseı \rbeit erforderte, ist im Wesen abgeschlossen. Sie führte zu dem Krgebnis, daß die von der Volkswehr übernom- nenen, sehr verwahrlosten Kriegsgeräte und Zeugs- ınstalten wieder in feldbrauchharem Zustande und voll eistungsfähig sind. Soldatenversorgung, Die Versorgung der Soldaten des Bundesheeres ist eine ‚erschiedene; je nachdem sie pragmatisch angestelli der auf Zeit verpflichtet sind. Die Offiziere und die lauernd verpflichteten Unterofliziere (Berufsunter- ffiziere) haben einen Anspruch auf Ruhe- und Ver- sorgungsgenüsse wie die übrigen Bundesangestellten. Für die ausgedienten zeitverpflichteten Soldaten yestehen drei Versorgungsarten, und zwar: die Ab- ertigung, die Vorbereitung für das spätere ‚ürgerliche Leben und die Anstellung in öffentlichen Diensten. Beim Ausscheiden aus dem Präsenzdienst ;rhält der Soldat eine Abfertigung, deren Ausmaß ‚on der Dauer der Dienstzeit und der Charge abhängt. sie erhöht sich nach der Heeresgebührengesetznovelle ‚om Jahre 1923 für Soldaten, die im Dienst eine Be- ichädigung erlitten haben. Bei strafweiser Entlassung Jurch gerichtliches Urteil oder im Disziplinarweg steht ccin Anspruch auf Abfertigung zu. Die Abfertigungen »ewegen sich je nach der Charge bei einer Dienst- zeit von sechs Präsenzdienstjahren zwischen S 100.- as 1300.—. Die Vorbereitung der Soldaten für ihr spä- eres bürgerliches Leben hat schon das Wehr- zesetz vorgesehen. Sie umfaßt die Ausbildung für Berufe les bürgerlichen Erwerbslebens. Die gewerbliche Ausbildung soll den Soldaten zum Antritt eines Gewer- ‚es befähigen, für das die Fırbringung des Befähigungs- ıachweises vorgeschrieben ist. Die landwirtschaft- iche Ausbildung will die Befähigung zur selbständigen "ührung eines Bauerngutes vermitteln. Die Vorbereitung ‘ür das spätere bürgerliche Leben findet in der Lehr- werkstätte in Wien, in der Heeresökonomiece Königshof, in der Schloßhofer Gärtnerei und n den Betrieben des Heeres statt. Zu diesen Aus- »ildungsstätten kommen noch Schulen, Kurse und Pri- ‚atbetriebe. Die Vorbereitung der Soldaten für ihr spä- reres hürgerliches Leben wird zumeist in den zwei letz- ‚en Präsenzdienstjahren absolviert. Bisher standen jähr- lich im Durchschnitt rund 2000 Soldaten in diese: Vorbereitung. Die erstrebenswerteste Versorgungsart ist jedoch die \nstellung ausgedienter Soldaten im öffent- ichen Dienst, weil ihnen hiedurch eine dauernde „ebensversorgung mit Anspruch auf Ruhe- und Versor- zungsgenüsse vermittelt wird. Im Jahr 1926 hat der Hee- '‚esminister im Nationalrat eine Regierungsvorlage einge- racht, welche alle Arten der Soldatenversorgung regeln ;ollte. Da dieser Gesetzentwurf parlamentarischen Schwie- ‚igkeiten begegnete, wurden im Juli 1927 durch Minister- ‚atsbeschluß „Richtlinien für die Anstellung ausgedienter soldaten im öffentlichen Dienst“ ausgegeben. Dem ver- ;tändnisvollen Entgegenkommen der zivilen Stellen ist