bisherigen dreiklassigen Bürgerschule auf Grund einer besonderen Aufnahmsprüfung Aufnahme. Diese höheren Handelsschulen haben im Jahre 1921 einen neuen Normal- Jehrplan erhalten, der sich von dem früheren Lehrplan, abgesehen von der Anpassung an die Anforderungen der neueren Zeit, im wesentlichen durch Ausgestaltung der systematischen Gliederung und des methodischen Auf- baues in den eigentlich kaufmännischen Gegenständen and durch eine größere Berücksichtigung des deutschen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichtes unterscheidet; diese eben angeführten allgemein bilden- den Fächer werden seither in einem Ausmaße gelehrt, das jenem der allgemeinbildenden Mittelschulen hierzu- lande nicht mehr erheblich nachsteht. Vom Schuljahre 1919/20 an wird an den Handelsakademien eine fakul- sative Reifeprüfung abgehalten, deren Einführung mehr- fachen Zwecken (Konzentration des gesamten Lehr- stoffes am Ende des vierjährigen Studienganges und damit Besserung der Unterrichtserfolge, Hebung des Ansehens der Handelsakademien durch möglichste Gleich- stellung mit den Mittelschulen) dienen sollte und nicht zuletzt deshalb erfolgte, um den Abgängern der Handels- akademie den Zutritt zu den Hochschulen zu eröffnen. In der Tat berechtigt das Reifezeugnis einer Handels- akademie nunmehr zur unmittelbaren Immatrikulierung als ordentlicher Hörer an der Hochschule für Welthandel sowie unter gewissen Bedingungen auch zum ordent- lichen Studium an der Hochschule für Bodenkultur und zu den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an den österreichischen Universitäten. Durch die beiden vorerwähnten Maßnahmen haben die österreichischen Handelsakademien, deren Abgänger seitens der kaufmännischen Praxis wegen ihrer gediege- nen allgemeinen und fachlichen Vorbildung als Arbeits- kräfte sehr geschätzt sind, eine derartige Ausgestaltung erfahren, daß sie in ihrem Range der Oberstufe einer österreichischen Mittelschule im allgemeinen gleichzuhalten sind. Von den acht höheren Handelsschulen, von denen sich vier inWien befinden und die anderen auf Klagenfurt, Inns- bruck, Graz und Linz sich verteilen, werden die drei letztge- nannten aus Bundesmitteln erhalten; die Verstaatlichung der Linzer Handelsakademie erfolgte im Jahre 1921, die der Innsbrucker Handelsakademie mit Rechtswirksamkeit vom I. September 1928. Die zweiklassigen Handelsschulen, die die Ent- Jassung aus der Volksschulpflicht, das ist die Vollendung des 14. Lebensjahres voraussetzen, bauen im wesent- lichen auf der Grundlage einer Vorbildung auf, wie sie durch eine österreichische Volks- bzw. Bürgerschule ver- mittelt wird. Diese Schulen haben sich im Laufe der Zeit zu einem sehr bedeutungsvollen Glied im Organis- mus des österreichischen kaufmännischen Bildungswesens entwickelt. Das starke Bedürfnis nach ihnen erhellt wohl am besten daraus, daß solche Schulen im letzten Jahr- zehnt an mehreren Orten neu entstanden sind, so in Baden (1024), Horn (1923), Retz (1925), Stockerau (1926), Waidhofen a. d. Ybbs (1924), Wr.-Neustadt (1020) und in Eisenstadt (1924). Auch die Normallehrpläne dieser Schulen erfuhren 1922) einige Änderungen; die wichtigste davon ist, daß der Lehrplan für die zweiklassigen Mädchen-Handels- schulen (der bishin um 7 wöchentliche Unterrichtsstunden veniger umfaßte), dem Lehrplan für die Knaben- Iandelsschulen im wesentlichen angeglichen wurde. Der nit dieser Reform beabsichtigte Zweck, die fachliche Schulung ler Mädchen in den notwendigen Einklang zu ihrer Ver- wendung in der kaufmännischen Praxis zu bringen, ist vohl auch erreicht worden. Durch die besondexc fachliche \usbildung, die die zweiklassigen Handelsschulen ihren Abgängern vermitteln, haben sich auch diese Lehranstal- ‚en in den Kreisen der kaufmännischen Praxis allgemeine Anerkennung errungen; ihre Absolventen werden viel- ach auch von öffentlichen Faktoren in Dienst genommer ınd bewähren sich auch in diesen Stellen. Nach dem Stande des Schuljahres 1927/28 gibt es in 5sterreich 33 selbständige, öffentliche oder mit dem Öffent- ichkeitsrecht beliehene zweiklassige Handelsschulen; lavon sind 15 für Knaben und Mädchen, 7 nur für <naben und HI nur für Mädchen bestimmt; weiters sind ıuch noch fast allen Handelsakademien zweiklassige Handelsschulen angegliedert. Von den zweiklassigen Jandelsschulen sind 3 staatlich, nämlich die Handels- ‚hule an der Bundeserziehungsanstalt in Wien, XVII ınd die beiden Knaben-Handelsschulen in Krems und st. Pölten. Die Erhalter der kaufmännischen Lehranstal- 'en - von den Bundesanstalten und den privaten Schulen lieser Art ohne Öffentlichkeitsrecht abgesehen -— sind Gemeinden, Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie; Genossenschaften von Kaufleuten und Vereine, doch trägt der Bund auch zu dem Kostenaufwande für die vop liesen Faktoren erhaltenen Schulen in einem bedeuten- den und stetig steigenden Ausmaße bei. Zu den vorbesprochenen Schulen kommen verschieden- ırtig organisierte kaufmännische Kurse mit besonderen Aufnahmsbedingungen; die Lehrpläne für solche Kurse ind nach ihrer — einjährigen oder kürzeren — Dauer ınd nach dem Umfange des Lehrgebietes verschieden: ?ine besondere Art von einjährigen kaufmännischen Xursen sind die einzelnen Handelsakademien angeglie” lerten Abiturientenkurse, an denen die Aufnahme an las Reifezeugnis einer Mittelschule, einer Lehrer(innnen)- »ildungsanstalt oder von höheren Abteilungen der ge“ werblichen Lehranstalten gebunden ist. Schließlich gibt es in Österreich auch kaufmänni- sche Pflichtschulen, nämlich die kaufmänni schen Fortbildungsschulen, die von den Lehr” ingen des Handelsstandes (vorwiegend des Kleinhan“ Jels) während ihrer Lehrzeit besucht werden müssen. Die saufmännischen Fortbildungsschulen sind in der Regel Jlreiklassig; in die erste Klasse, deren Aufgabe haupt ;ächlich vorbereitender Art ist, werden diejenigen Lehr- inge aufgenommen, die nicht mindestens die Bürgerschule ıbsolviert haben. Der Normallehrplan für die kauf“ nännischen Fortbildungsschulen (aus 1910) sieht für dic 3 Klassen je 8 also zusammen 24 verbindliche Lehrstunde? ‚or, von denen mehr als !/; auf den in der zweiten Klass“ seginnenden Fachunterricht entfallen. Der Gesamtunte!” :icht an diesen Schulen wird seit Jahren in den Tage® stunden (nicht mehr am Abend und auch nicht wie frühe! ın Sonntagen) erteilt. Die Erhaltung der kaufmännische” Tortbildungsschulen ist grundsätzlich Sache der örtliche” "aktoren (Land, Gemeinde, Gewerbetreibende), doch 8“ vährt der Bund auch diesen Schulen nach Maßgabe de" ‚udesetären Mittel Subventionen.