und einem stellvertretenden Direktor. Dem Direktor steht die Oberleitung über die gesamte Anstalt Zu, und er ist insbesondere für die Führung der künst- lerisch-pädagogischen Angelegenheiten verantwortlich. Er wird vom Bundespräsidenten unter Antrag des Bundesministers für Unterricht ernannt, wobei die Vollversammlung des Lehrkörpers einen Ternavor- schlag innerhalb angemessener Frist erstatten kann. Dem stellvertretenden Direktor obliegt die Vertretung und Unterstützung. des Direktors in allen Belangen, und er trägt insbesondere die Verantwortung für die Führung der administrativen Geschäfte, Er wird vom Bundesminister für Unterricht ernannt. Im Sinne dieser Bestimmungen wurde zunächst Hofrat Professor Max Springer zum Direktor der Akademie ernannt und weiters mit der V ersehung des im Statut vorgesehenen Postens des stellvertreten- den Direktors Ministerialrat Dr. Josef Gurtner be- traut. Damit hatte die Akademie, was ihre Verfassung betrifft, ihre heutige Gestalt erhalten. Wenn das im Jahre 1027 genehmigte neue Statut {l. Teil) gewissermaßen den Niederschlag der verfas- sungsmäßigen Entwicklung der Akademie während der verflossenen zehn Jahre bildete, so enthält der im Jahre 1928 zur Genehmigung vorgelegte Lehrplan das Endergebnis aller Veränderungen, welche während dieser Zeit die Anstalt hinsichtlich ihrer Lehrziele und des Unterrichtsbetriebes erfahren hatte und künftig noch erfahren soll. Die Antriebe zu diesen Veränderungen sind einer- seits zu suchen in allgemein kulturellen, pädagogischen und künstlerischen Strömungen, welche in unserem Musikleben zur Geltung gelangt waren und denen Rechnung zu tragen die Akademieleitung für geboten erachtete; anderseits gab auch hier die Errichtung der Hochschule einen mächtigen Anstoß, daß sich die Akademie nach erfolgter Trennung der beiden Anstalten auf sich selbst besann und sich wieder zu einem geschlossenen Ganzen auswuchs. Dem im Jahre 1927 in Angriff genommenen und im Jahre 1928 zum Abschluß gelangten weitgehen- den Ausbau des Lehrplanes waren schon in früheren Jahren Erweiterungen des Unterrichtsbetriebes Vorausgegangen, von denen wir zunächst berichten wollen. Schon eine im Jahre 1919 an das Ministerium Berichtete Eingabe enthielt unter anderem den Antrag auf Umgestaltung der Akademie zu einer Anstalt mit Hochschulcharakter, und zwar in der Weise, daß die Sogenannten Vorbildungsklassen als Vorschule den Unterbau für die Hochschule zu bilden hätten. Wenn auch die Errichtung der Hochschule erst zu einem Weit späteren Zeitpunkte erfolgte, so war es doch eine Folgeerscheinung dieses Bestrebens, die Anstalt nach obenhin fort zu entwickeln, daß im Jahre 1922 die bisher den Vorbildungsschulen vorausgehenden Vorbereitungskurse für Klavier und Violine aufge- lassen wurden. Eine weitere Folge der zu gewärtigen- den Umgestaltung in eine Hochschule war die Auf- assung der Meisterschulen gemäß dem in der yitzung des Lehrkörpers vom I. Mai 1919 gefaßten 3Zeschluß, daß die Einrichtung von Meisterschulen ın der Akademie nur mehr so lange bestehen sollte, als Professor Sauer und Professor Seveik denselben vorstehen. Da diese beiden Lehrer ihre Lehrstellen niederlegten, war der Wegfall der Meisterschulen von selbst gegeben. Der außerordentliche Aufschwung, den Tanz und Bewegungskunst in den letzten Jahrzehnten genommen aatten, hatte schon in den vorausgegangenen Jahren zur Aufnahme der Rhythmischen Gymnastik in den Lehrplan geführt. Einen weiteren Schritt auf liesem Gebiete bedeutete die Errichtung einer eigenen Schule für Tanz und Körperbildung, an welcher das Fach „Künstlerischer Tanz” nunmehr als Hauptfach gelehrt wurde. In dem neuen Statut vom Jahre 1927 erscheint denn auch das Lehrziel der Akademie aus- gedehnt auf den künstlerischen Tanz. Ein Beweis für die günstige Entwicklung dieses Unterrichtszweiges ist wohl darin zu erblicken, daß anfangs nur eine, heute aber bereits drei Lehrpersonen in diesem Fache tätig sind. Von den bereits bestehenden Disziplinen erfuhr das Fach Harmonielehre-Hauptfach im Jahre 1923 inso- ’erne eine Umgestaltung, als es auf Veranlassung des damaligen Leiters der Akademie, Hofrat Professor Franz Schmidt, mit Rücksicht auf die große. Be- deutung und den Umfang, den die Entfaltung neuer harmonischer Ausdrucksmittel in der Musik erlangt aatte, auf zwei Jahre ausgedehnt wurde. - Alle übrigen, den Ausbau des Lehrplans betreffen- den Veränderungen stehen in mehr oder minder engem Zusammenhang mit der Errichtung der Hoch- schule. Die Akademie hatte von dem Hauptfach Gesang einen, von Klavier zwei, von Orgel einen, von Violine zwei und von Violoncell zwei Jahrgänge an die Hochschule abgegeben. Nach Abtrennung dieser. Jahrgänge hatte es daher zunächst den An- schein, als ob die Akademie als Torso weiter bestehen müßte. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes wurden zunächst sogenannte Fortbildungsschulen eingeschoben, wie sie im Lehrplan vom Jahre 1926 gekennzeichnet zind. Es heißt dort: „Jenen Schülern, welche ihre Studien noch im Hinblick auf die frühere Verfassung der Anstalt begonnen haben, wird die Fortsetzung ınd Beendigung ihrer Ausbildung auf Grund dieser Verfassung in den Fortbildungsschulen ermöglicht. Schüler, die bereits im Schuljahre 1024/25 den vierten oder einen höheren Jahrgang einer Fachschule (ehe- mals Ausbildungsschulen Jahrgang 1-3) besucht haben, können ihre Studien in diesen Fortbildungs- schulen beenden, und die Reifeprüfung in der bis- 1erigen Form ablegen. Alle anderen Schüler können 1ach Durchlaufung der Akademiejahrgänge ihre Aus- ildung nur an der Hochschule fortsetzen und