Versicherte nach dem: Arbeiterversicherungsgesetz (gegen- wärtig im wesentlichen dem K. V.G. unterliegend) ........ . ca. L200.000 Landarbeiterversicherungsgesetz . . „ 700.000 Angestelltenversicherungsgesetz. . . „ 220.000 Gesetz über die Krankenversicherung der Bundesangestellten . . .... „ 180.000 Gesetze über die Sozialversicherung der Bediensteten öffentlicher Eisen- . bahnunternehmungen . . ..... „ 130.000 Insgesamt ungefähr 2,43 0.000 Dazu kommen noch ungefähr 50.000 Personen, die bei dem Krankenfürsorgeinstitut der Gemeinde Wien und einigen anderen Krankenfürsorgeinstituten von Bundesländern und Gemeinden versichert sind. Die Zahl der für den Krankheitsfall pflichtversicherten Arbeitnehmer wird sohin ungefähr die Hälfte der österreichischen Bevölkerungszahl erreichen. Von der durch die Gewerbeordnung gebotenen Vlöglichkeit der Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung für die Mitglieder von Gewerbe- genossenschuften wurde bisher keineswegs in belang- reichem Umfange Gebrauch gemacht. Ein besonderes Hindernis für die Ausbreitung der obligatorischen Krankenversicherung der Gewerbetreibenden boten die disherigen Bestimmungen des $ 1I5 c Gewerbeordnung, nach welchen es zur Gültigkeit eines Beschlusses auf Einführung des Versicherungszwanges erforderlich war, daß der bezüglichen Genossenschaftsversammlung drei Viertel aller stimmberechtigten Genossenschaftsmit- glieder anwohnten und daß von den Anwesenden drei Viertel ihre Stimme für den Versicherungszwang abgaben. Diese formellen Voraussetzungen konnten nur in den seltensten Fällen geschaffen werden. Durch die Gewerbenovelle vom 10. Juli 1928, BGBl. Nr. 198, wurden jedoch diese Bestimmungen dahin abgeändert; daß die erwähnten Voraussetzungen entfallen können, wenn auf Grund einer schriftlichen Befragung min- destens zwei Drittel der Genossenschaftsmitglieder sich für die Einführung des Versicherungszwanges ausgesprochen haben. Versicherungsleistungen. Es erscheint unmöglich, im Rahmen dieser Dar- stellung ein vollkommenes Bild von der außerordent- lichen Entfaltung zu geben, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahrzehnt erfahren haben. Es soll daher nur auf einige besonders markante Tatsachen verwiesen werden. Das charakte- vistische Merkmal dieser Entwicklungsperiode des Krankenkassenwesens liegt in dem weitgehenden Ausbau der Sachleistungen der Versicherung, das ist in‘ der Erweiterung der Versorgung der Ver- sicherten mit Arzthiife einschließlich der verschiedenen fachärztlichen Behandlungsmethoden, mit Heilmitteln und Heilbehelfen und nicht zuletzt in dem Ausbau der sogenannten vorbeugenden und erweiterten Heilbehandlung. Die großen Krankenkassen und einzelne Krankenkassenverbände (unter diesen ins- besondere der Verband der Krankenkassen Wiens, Niederösterreichs und des Burgenlandes) haben auf dem Gebiete des Ausbaues der Sachleistung geradezu Var- bildliches geleistet und sich auch die vollste Aner- kennung der Vertreter des hochentwickelten Kranken- versicherungswesens Deutschlands erworben. Die Frage der Versorgung der Versicherten mit Arzthilfe hat den Gegenstand ständiger Sorge der Krankenversicherungsträger gebildet. Die Zahl der m Dienste der Kassen stehenden Pauschalärzte wurde wesentlich vermehrt, vielfach trat an Stelle der Pau- zschalentlohnung die Entlohnung nach Einzelleistungen, wobei die Inanspruchnahme der. Vertragsärzte der Cassen eine von Jahr zu Jahr steigende Entwicklung aahm. In immer erhöhtem Maße wurde den Kassen- mitgliedern auch fachärztliche Behandlung, vielfach .n modernst eingerichteten Ambulatorien zugewendet. Die Kassen waren bemüht, ihren Mitgliedern alle irrungenschaften der medizinischen Wissenschaft durch >chaffung eigener Institute für Röntgendiagnostik und Aöntgentherapie, für Physikotherapie und Hydro- herapie oder durch Verweisung an die bezüglichen "achärzte und Spezialinstitute zuzuwenden. Sie richteten zur Unterstützung ihrer mit allen fachärztlichen Dis- ziplinen ausgestatteten Ambulatorien eigene chemisch- mikroskopische Untersuchungsinstitute ein und schufen Zahnambulatorien von mitunter gewaltiger Aus- lehnung, in denen nicht nur alle zahnärztlichen Be- aandlungen durchgeführt, sondern auch in immer steigendem Ausmaße Zahnersatzstückke für die Mit- zlieder angefertigt werden. Die meisten der erwähnten nstitute wurden in dem letzten Jahrzehnt errichtet. Durch Errichtung von Entbindungsheimen haben :inzelne Krankenkassen vorbildliche Stätten des Mutter- ıchutzes und der Säuglingsfürsorge geschaffen. Aber auch auf dem Gebiete der Krankheitsvor- veugung und der erweiterten Heilbehandlung wurde ;eitens der Krankenversicherungsträger Bedeutendes geleistet. Der hohe Wert der Krankheitsvorbeugung and der Behandlung in Kurbädern und Heilstätten wurde von den österreichischen Krankenkassen im vollen Ausmaße erkannt. Es wurden hiefür nicht nur nnerhalb des normalen Budgets der Krankenkassen zroße Mittel freigemacht, es wurden hiefür auch viel- ach besondere Heilstätten- oder Unterstützungsfonds- reiträge von den Versicherten und mit Zustimmung ler Arbeitgeber auch von diesen eingehoben. Über den Jmfang der erwähnten Vorsorgen geben die folgenden Darstellungen einzelner Krankenversicherungsinstitute )berblick. Die Bedeutung der von den Kranken- cassen ausgehenden Gesundheitsfürsorge wurde noch ladurch wesentlich erhöht, daß die Krankenkassen venn auch in sehr verschiedenem, so doch immerhin ‚ehr bedeutendem Ausmaße ihre Leistungen auch den