DIE KRANKENVERSICHERUNG DER BUNDESANGESTELLTEN Von Ministerialrat Dr. Alfred Korschinek, Generaldirektor der Krankenversicherungsanstalt der Bundes- angestellten. Eine große Tat der jungen österreichischen Republik war die Schaffung einer Krankenversicherung für die Staats-, nunmehr Bu ndesangestellten durch das Gesetz vom 13. VII. 1920, StGBL Nr. 31. Durch diese Einbeziehung der Bundesangestellten in die Sozialversicherung wurde einem lang gehegten Wunsche der öffentlichen Angestellten Rechnung getragen, dessen Erfüllung durch die wirtschaftliche Depossedierung der- selben unaufschiebbar geworden war. Von der Ver- Sedauerlich ist der Umstand, daß auch heute noch die \erzte einzelner Länder diesem von der Aerzteschaft 50 leidenschaftlich geforderten Systeme ablehnend gegen- überstehen, für das die Krankenversicherungsanstalt sehr bedeutende Opfer bringt, indem jährlich mehr als die Hälfte der 18 Millionen Schilling ‘ betragenden Ver- sicherungsbeiträge hiefür ausgegeben werden. In der Krankenversicherung der Bundesangestellten wurde zum erstenmale in Oesterreich eine Kranken- Phot. Wilhelm Stempfle, Innsbrum Heilanstalt Hochzirl (Tirol) der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten sicherung der Bundesangestellten, die später auch” auf andere Gruppen der öffentlichen Angestellten ausge- dehnt wurde, werden 175.000 Versicherte mit 180.000 Angehörigen, zusammen also 364.000 Personen erfaßt. Zur Durchführung der Versicherung, die am 22. Jänner 1921 ins Leben trat und sich somit ihrem zehn- jährigen Bestande nähert, wurde die Kranken- versicherungsanstaltder Bundesangestellten mit ihrem Hauptsitze in Wien und Geschäftsstellen in den einzelnen Bundesländern errichtet. Die Gründung der Anstalt fällt in’ die Zeit der größten wirtschaftlichen und sozialen Erschütterungen unseres Landes und es ist dem verständnisvollen Zusammenarbeiten aller Kreise der Bundesangestellten ohne Rücksicht auf Partei und soziale Stellung zu verdanken, daß ein Werk geschaffen werden konnte, welches sich aus der österreichischen Sozialversicherung. nicht mehr hinwegdenken läßt. Schwierige neue Probleme hatte die Anstalt zu lösen: Es war insbesondere Neuland, das zur Sicherstellung des hauptsächlichsten Zweiges des Krankenversicherung, der Arzthilfe, in der Annahme des Systems der orga- nisierten freien Arztwahl beschritten wurde, eines Systems, das sich trotz großer Schwierigkeiten durch- setzen und halten konnte dank der verständnisvollen Mitarbeit großer Kreise der Aerzteschaft Oesterreichs. versicherung für Pensionisten geschaffen und die Versicherung ohne jede Beschränkung auf die Angehöri- zen (Familienmitglieder) der Versicherten erstreckt. Die 72.000 Pensionisten bedeuten bei den im Durchschnitt zeringen fürdie Beitragsbemessung anrechenbaren Bezügen zine sehr fühlbare Senkung der Riskenqualität. Ihre wider- pruchslose Aufnahme in die gemeinsame Riskengemein- haft mit den aktiven Versicherten ist ein schöner Beweis der Gemeinschaftsgefühle der öffentlichen Angestellten. Die Vollberechtigung der Familienangehörigen, die die Versicherung besonders wertvoll gestaltet, wurde das arstemal in Oesterreich in die Sozialversicherung als gesetzlicher Anspruch eingeführt und ist hinsichtlich des Umfanges der Leistungen an die Angehörigen nur ıoch von der Angestelltenversicherung erreicht worden. Cennt doch die Krankenversicherung der Bundesange- stellten keinerlei Wartefristen, keinerlei Beschränkungen ler Leistungen für die Angehörigen gegenüber den \nsprüchen der zahlenden Mitglieder. Welche Belastung lies für die Anstalt bedeutet, mag die Feststellung zeigen, daß auf 100 zahlende Mitglieder 108 anspruchs- ’»erechtigte Angehörige entfallen; von S 100 Ausgaben »ntfallen S 55 auf die Familienangehörigen. Läßt man die Inflationsjahre 1921 bis 1923 außer Be- Tracht, so zeigen die Beitragseinnahmen in den Jahren 40