Dazu traten ergänzend noch die Gesetze vom 23. November 1927, B. G. Bl. Nr. 338, betreffend die Altersrente der Bergarbeiter, und vom 17. De- zember 1927, B. G. Bl. Nr. 368, betreffend die Altersfürsorgerente der Hausgehilfen. Die Durchführung der in den erwähnten Gesetzen als Übergang zur allgemeinen Altersversicherung an- geordneten Fürsorgemaßnahmen obliegt den terri- torialen Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalten. Diese werden also bis zum Inslebentreten der künftigen Arbeiter-Versicherungs-Anstalt den Boden für die neue Sozialversicherung und deren Organisation vorzubereiten und nach vollzogener Liquidation in der neuen Anstalt aufzugehen haben. Wenn damit auch eine neue Organisationsform ins Leben treten wird, so haben die territorialen Unfallversicherungs- Anstalten doch nicht umsonst gewirkt, denn auf :hren Errungenschaften wird sich die neue Anstalt aufbauen: „Das Alte stürzt und neues Leben blüht aus den Ruinen!” DIE ESTERREICHISCHEN ARBEITERKAMMERN IN DEN. SIEBEN JAHREN IHRES BESTANDES Von Dr. Fritz Rager, Sekretär der Wiener Arbeiterkammer. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte bestehen in Oesterreich seit dem Jahre 1920 auf Grund der Ge- setze vom 26. Februar 1920 und vom I. Oktober des- selben Jahres über die Errichtung von Arbeiterkammern. Danach sind in jedem Standort einer österreichischen Handelskammer Arbeiterkammern zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbe, in der In- dustrie, im Handel, Verkehr und Bergbau tätigen Arbeiter und Angestellten, zur Förderung der auf die Gesetzgebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter und Angestellten abzielenden Bestrebungen, geschaffen worden. Derzeit bestehen acht Arbeiterkammern, und zwar in Wien — diese Kammer fungiert für die Bundesländer Wien und Niederösterreich —, Graz, Linz, Salzburg, Inns- bruck, Feldkirch und Klagenfurt. Die Kärntner Kammer wurde mit Rücksicht auf die jugoslawische Besetzung des Landes ein Jahr später als die anderen Kammern ins Leben gerufen. Im Burgenland wurde im Oktober 1925 in Beirat der Wiener Arbeiterkammer für das Burgenland, nit dem Wirkungskreis einer Arbeiterkammer, eröffnet. Die acht Arbeiterkammern finden eine im Gesetz auch vor- gesehene organisatorische Zusammenfassung im Arbeiter- kammertag, dessen Geschäfte von der Wiener Kammer geführt werden. Die Kammer besteht aus gewählten Mitgliedern, deren Zahl zwischen 30 und 130 je nach der Größe des Sprengels schwankt und zerfällt in vier Sektionen: für Arbeiter, Privatangestellte, Verkehrs- arbeiter und Verkehrsangestellte. Die Geschäfte der Kammern werden durch die Vollversammlung, die Sektionen, die Ausschüsse und vor allem durch den aus dem Präsidenten und den Sektionsobmännern bestehen- den Vorstand geführt, dem zur Versehung der Konzepts-, Kanzlei- und Kassageschäfte ein Kammerbüro mit stän- dig angestellten Fachbeamten zur Seite steht. Die Kosten der Kammern werden durch Zuschläge zu den Krankenkassenbeiträgen ausschließlich von den Arbeit- nehmern selbst getragen. Mit Rücksicht auf die große Zahl der Umlagepflichtigen ist es möglich, den Kammer- beitrag auf ein sehr geringes, einige Groschen pro Kopf und Lohnwoche betragendes Ausmaß zu beschrän- ken. Die Wahl in die Arbeiterkammer erfolgt auf Grund der Verordnung vom 10. November 1920, durch welche :»ine Wahlordnung geschaffen wurde, auf Grund eines gleichen, allgemeinen, direkten, proportionalen Wahl- ;ystemes; die aktive Wahlberechtigung besitzen alle nindestens I18jährigen Arbeiter und Angestellten, ohne Jnterschied der Staatsangehörigkeit, die am Tage der Wahlausschreibung im Kammersprengel seit mindestens zwei Monaten beschäftigt sind. Entsprechend der über- wiegenden Bedeutung der freien Gewerkschaftsrichtung n der wirtschaftlichen Arbeiterbewegung Oesterreichs ist lie Mehrheit aller Arbeiterkanmern und sämtliche Cammervorstände freigewerkschaftlich; ausschließlich in /orarlberg stehen 20 freigewerkschaftlichen Mitgliedern '‚eit der letzten Wahl 20 Vertreter der christlichsozialen ınd völkischen Gewerkschaften gegenüher. Seit dem 3eginn der Wirksamkeit der Arbeiterkammern haben zwei Wahlen stattgefunden, da die Funktionsperiode ler Kammern mit fünf Jahren bemessen ist. Bei der etzten Wahl in die maßgebende Arbeiterkammer in Wien wurden 347.511 Stimmen abgegeben, von denen 184.957 auf die freien Gewerkschaften, 30.750 auf die hristlichsoziale, 20.562 auf die deutschvölkische und ‚0.233 auf die kommunistische Fraktion entfielen. In der :weitgrößten österreichischen Arbeiterkammer, in Graz, vurden bei der letzten Wahl 71.3900 Stimmen abge- zeben, von denen 54.9051 auf die freien Gewerkschaften, 5807 auf die Christlichsozialen, 6280 auf die Deutsch- ‚ölkischen, 4130 auf die Kommunisten entfielen. Die Arbeiterkammern haben sich in den abgelaufenen ieben Jahren ihres Bestandes eine angesehene ”osition im öffentlichen Leben Oesterreihs zu üichern verstanden. Bei ihrer Entstehung gab es aller- lings genug Stimmen des Zweifels darüber, ob diese 1euen FKinrichtungen Sinn und Lebensberechtigung be- itzen würden. Insbesondere wurde auch innerhalb der \rbeiterschaft selbst zu Zeiten die Meinung vertreten, laß es sich um eine Parallelorganisation zu den ohne- un bestehenden und äußerst wirksamen gewerkschaft- ichen Fachverbänden handle. Wenn die Schöpfer der ırbeiterkammern, vor allem aber der vor einigen Jahren