der Geldentwertung angepaßt werden!). Die große Krise auf dem Arbeitsmarkte — in Oesterreich sind seit 1023 im Jahresdurchschnitte stets 15-20% der Arbeiterschaft arbeitslos gewesen — erforderte eine Arbeitslosenfürsorge, die über die eigentliche Versicherung mit ihren zeitlich begrenzten Unterstützungsleistungen hinausging. Aehnlich wie England den „extended benefit“, Deutschland die „Krisenfürsorge“ einführte, wurden in Oesterreich „außer- ordentliche Maßnahmen der Arbeitslosenfürsorge“ ein- gerichtet. Nachdem der Arbeitslose die Unterstützung durch die zulässige Höchstdauer bezogen hat, nachdem er „ausgesteuert“ worden ist, wird ihm noch eine „Not- standsaushilfe“ zugestanden. Diese außerordentlichen Maßnahmen werden in Oesterreich jeweils nur für eine begrenzte Zeit (zum erstenmale mit der VI. Novelle vom 15. Dezember 1922) eingeführt, in der Annahme, daß aine Besserung der Wirtschaftslage sie wieder entbehrlich machen wird. Vielleicht die weitestgehende Aenderung betrifft das Ananzielle System. Die Beteiligung des Staates wurde, soweit die ordentliche Versicherung in Frage kommt, mehr und mehr zurückgezogen, bis endlich mit der Novelle vom 28. Juli 1926 in dieser Hinsicht ein System der zeinen Versicherung eingeführt wurde, indem die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den ganzen Aufwand zu decken haben. Mit der oben erwähnten Novelle wurde dabei noch ein weiteres volkswirtschaftlich wichtiges Prinzip, wenn auch zunächst nur für begrenzte Zeit, in das Beitragssystem eingeführt, nämlich die Stabilisierung der Beiträge. Bis dahin wurden die Beiträge, je nach Bedarf, — zeitweise sogar mehrmals in ainem Jahre — geändert. In Hinkunft soll vermieden werden, daß die Beiträge im Zusammenhange mit der schwankenden Zahl der Arbeitslosen und dem daraus ent- stehenden schwankenden Geldbedarf sich unaufhörlich ändern und gerade in Zeiten der Verschlechterung erhöht werden müssen. Dabei ist zum Schutze der Volkswirt- schaft bestimmt worden, daß die Beiträge der Arbeit- geber und Arbeitnehmer eine feste Obergrenze (80% des Krankenversicherungsbeitrages) nicht über- schreiten dürfen. Diese Begrenzung hat allerdings mit sich gebracht, daß der Staat in der Arbeitsmarktkrise der letzten Jahre einspringen mußte; Ende 1027 war es ‚bereits ein Betrag von etwa 28 Millionen Schilling, der ungedeckt geblieben war und vom Staate zunächst vorgeschossen werden mußte. Der Bund kann mit einer Rückzahlung erst rechnen, wenn die Verhältnisse sich wesentlich gebessert haben, so daß aus den Höchst- beiträgen auch diese Rückstände abgezahlt werden; Auf diese Weise ist es aber nunmehr gelungen, die Beiträge für eine längere Zeit von Jahren zu stabilisieren. 1) Derzeit beträgt die Arbeitslosenunterstützung in der höch- sten Lohnklasse, täglicher Arbeitsverdienst von über S 4.20, in welche weit mehr als die Hälfte der Arbeiter und Angestellten eingereiht ist: Für Arbeitslose im Familienverband . . . S 2.— täglidı Für alleinstehende Arbeitslose, auch verhei- ratete Arbeitslose ohne Kind . . . . „250 Für Arbeitslose mit einem Kind . . 0.0. 270 » Mit 2 Kindern © 020 2.900 Mit 3 und mehr Kindern .. 0.0.0... „310 Die Arbeitslosenunterstützung wird auch für den Sonntag ‚usgezahlt. Das gleiche Beitragssystem ist jedoch nicht anwendbar wfdie außerordentlichenMaßnahmen der Arbeits- ‚osenfürsorge. Hier haben wir es schon mit einem Ueber- zang zum Armenwesen zu tun. Infolgedessen müssen lie öffentlichen Körperschaften und müssen die lokalen Faktoren mehr herangezogen werden. Die Deckung lieser Lasten erfolgt also zur Hälfte von den öflent- lichen Körperschaften, nämlich zu einem Sechstel vom Bund, zu einem Drittel vom Land. Die andere Hälfte der Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeit- nehmern aufgebracht. Nun ist noch eine Einrichtung zu erwähnen, die dem Gesetze erst später, nämlich im Juli 1922, durch die ünfte Novelle beigefügt wurde, die „Produktive Arbeitslosenfürsorge”. In der Oeffentlichkeit werden ‘äufig Stimmen laut, die bedeutenden Mittel, die für die Arbeitslosen aufgewendet werden (in den Jahren 1926 ınd 1927 waren es im Jahre etwa 150 Millionen Schilling), vürden weit besser in der Art verwendet werden, daß nan sie in produktiven Verwendungen anlegt, bei denen Arbeitslose Beschäftigung finden. Diese Argumentation übersieht nun freilich, daß mit dem Betrage von 150 Mil- ionen Schilling zwar alle Arbeitslosen unterstützt werden können, aber nur ein Bruchteil der Arbeitslosen beschäftigt werden könnte. Dieser Betrag hat zur Unterstützung eines Jahresdurchschnittes von etwa 80.000 Arbeitslosen gedient; würden dann statt der Jnterstützungen Löhne gezahlt und müßte dieser Betrag ıußerdem zum Ankauf von Materialen, von Rohstoffen ınd Hilfsstoffen, und zur Deckung aller anderen Regien ‚erwendet werden, dann würde man damit äußerstenfalls zn Drittel der Arbeitslosen beschäftigen können, wahr- ;cheinlich noch weniger, während der größte Teil deı Arbeitslosen ganz leer ausginge. Außerdem wird über- ;ehen, daß ja eben das Wesen der Krise zum Teile in mangelndem Absatz, zum Teile in mangelndem Kapital liegt und daß mit der erwähnten primitiven Maßnahme vielfach keine Vermehrung, sondern nur eine Verschiebung in den Beschäftigungsmöglichkeiten herbeigeführt würde. Die produktive Arbeitslosenfürsorge ist daher auf ein ver- 1ältnismäßig enges Gebiet beschränkt, auf die öffentlichen Arbeiten der Gebietskörperschaften. In der Praxis ergib{ sich, daß sich im wesentlichen nur Straßen- und Wasser- ’‚egulierungsarbeiten für diese Zwecke eignen, in letzter Zeit hat man vielfach Versuche auch mit Meliorations- ırbeiten angestellt. Nicht jeder Arbeitslose kann freilich ı1ach seiner körperlichen Konstitution für Arbeiten dieser Art mit Erfolg verwendet werden. Wenn im Jahre 1927 zeit- weise für die Beschäftigung von 12.000 bis 15.000 Arbeits- losen gleichzeitig derartige Beihilfen geleistet wurden; hat man wohl alle Möglichkeiten, die auf diesem Ge- biete liegen, erschöpft. In diesem Zusammenhang ver- dient schließlich eine andere Aktion Erwähnung, für die das Gesetz nur insoferne die Grundlage gibt, als es die Beschaffung der Mittel ermöglicht, das ist die Nach- schulung oder Umschulung der Arbeitslosen. Mit der Umschulung von Arbeitslosen zu völlig anderen Berufen konnte man wenig Erfolg erzielen. Wohl aber hat sich die Einrichtung von Nachschulungskursen außer- ordentlich bewährt. Ihr Ziel ist, die Arbeitslosen in ihrem aigenen Berufe weiterzubilden, Lücken ihrer beruflichen \usbildung auszufüllen und sie für die neuen Anforderun-