gen moderner Produktionsprozesse auszubilden, sowie sie dem Müßiggang zu entziehen. Es hat sich gezeigt, daß die Absolventen solcher Nachschulungskurse meist in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Arbeit finden, es hat sich auch gezeigt, daß man manchmal durch diese Aus- bildung neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen konnte, zum Beispiel durch die Ausbildung von Angestellten für moderne Kalkulationsmethoden. Die Anweisung der Unterstützungen erfolgt ausnahms- los nur durch die berufene Arbeitsvermittlungsstelle, das Arbeitslosenamt. Als allgemeiner Grundsatz für die ganze Organisation der Arbeitslosenfürsorge gilt die Paritätischhe Zusammensetzung aller Behörden; die zur Entscheidung berufenen Organe sind in allen Instanzen (bis zum Beirat im Bundesministerium für soziale Verwaltung) aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl zusammengesetzte Kommissionen. Eigene Bestimmungen richten sich gegen die Ueberstimmung durch eine der beiden Kurien. Einen ungefähren Ueberblikk über die Entwicklung der Arbeitslosenversicherung gibt nachstehende Tabelle: Jahr l 1919" 147.192 1920 | 32.217 19217 11.672 1922, 149.484 1928 109.786 1924! 95,295 1925! 149.980 1926! 176,537 1927 ' 177.218 Zahl d-r Arbeitsloser Beiträge der Ar- —— — utstosen___ Dean beitgeber und Jahres- Niederster | Höchster A schnitt Stand (am Monatsende‘ Schilling 37.266 14.733 8.709 30.967 75.810 63.556 116.420 148.111 127.352 186.030 69.427 16.713 117.144 L67.417 154.491 207.834 231.361 244.257 49,823.000 ' 68.015.000 126,451.000 152,643.000 153.279.000 40,302.000 68,535.000 90.619.000 118,038.000 114.697.000 I. Arbeitsvermittlung. Gegen Ende des Krieges, im Dezember 1017, als man, wie erwähnt, anfıng, sich mit der bevorstehenden De- Mobilisierung zu befassen, wurde eine durchgreifende Regelung der Arbeitsvermittlung begonnen. Eine „Reichs- Stelle für Arbeitsvermittlung” und „Landesstellen für Arbeitsvermittlung” wurden errichtet und mit der Auf- 8abe betraut, ein lückenloses Netz von Arbeitsnachweisen Zu schaffen. Diese Gedanken wurden unmittelbar nach dem Umsturz mit einer Vollzugsanweisung vom 4. No- vember 1918, StGBl. Nr. 18, später mit einer Ministerial- Verordnung vom 26. Mai 1920, BGBl. Nr. 243, weiter “Ntwickelt. Ein entscheidender Grundgedanke hiebei ist, die Arbeitsvermittlung unter eine „paritätische” Leitung zu stellen. Dieser Gedanke hat sich als glücklich erwiesen. Paritätische Kommissionen, aus Vertretern der Arbeit- zeber und Arbeitnehmer zusammengesetzt, waren der \ufgabe, die Organisation des Arbeitsmarktes zu schaffen, besser gewachsen, als die Organe der bisherigen »olitischen Verwaltung, aber auch besser als einseitige Campforganisation von der einen oder von der anderen Seite oder als humanitäre Einrichtungen. Insbesondere lie Einrichtung der bereits im November 1918 geschaffenen ‚Industriellen Bezirkskommissionen” hat sich bis heute ;ehr bewährt‘). Sie haben in ganz Oesterreich den öffent- ichen Arbeitsnachweis durchgesetzt und den Facharbeits- ıachweis, der sich bis dahin in den Händen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen befand, Jurchwegs zu paritätisch verwalteten Finrichtungen um- zestaltet. Fs war von großer Bedeutung für den neuen Apparat les Arbeitsnachweises, daß ihm die Durchführung der Arbeitslosenfürsorge und auch die Arbeitsvermittlung übertragen wurde. Daraus ergeben sich wichtige Vor- teile. Die zehn Jahre, die seither vergangen sind, waren einer Verfeinerung des Arbeitsnachweiswesens insoferne nicht günstig, als die Depression des Arbeitsmarktes den neuen Stellen nur beschränkte Möglichkeiten bot, neue Methoden anzuwenden. Dennoch kann man hier wichtige Fortschritte verzeichnen. Die Arbeitsnachweise haben sich eine sorgfältige Evidenz über das vorhandene Material 4ergestellt. Jeder einzelne Arbeitsuchende ist in einem Kataster mit allen seinen bisherigen Verwendungen, Kennt- nissen und Fähigkeiten verzeichnet; auch die Betriebe, deren Bedarf zu decken ist, wurden in einem eigenen Kataster erfaßt. Tüchtigen Arbeitsvermittlungsbeamten wurde durch die erwähnte organisatorische Entwicklung die Möglichkeit gegeben, in enge Fühlung mit den Be- rieben in ihrem Sprengel zu treten, sich über die 3Zedürfnisse der größeren Betriebe genau zu unter- :ichten und sich das Vertrauen der Betriebsleitungen zu zrwerben. Auch für ein weiteres, sehr schwieriges und sehr wich- iges Gebiet sind so die ersten Grundlagen geschaffen worden. Finzelne Industrielle Bezirkskommissionen haben gene Einrichtungen für die Berufsberatung der der ichule entwachsenen Jugend ins Leben gerufen, andere konnten die ausgebreiteten Kenntnisse des praktischen Lebens Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen, lie es unternahmen, dieses Gebiet zu organisieren. ı) Der Name dieser Einrichtung stammt aus den Zeiten der Demobilisierung und gibt heute kein richtiges Bild ihres Auf- zabenkreises; im Deutschen Reich hat man die paritätischen Sinrichtungen dieser Art „Landesarbeitsämter” genannt. DAS ARBEITSRECHT Von Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung Dr. Franz Wlcek. Im alten, national zersplitterten Oesterreich begegnete die Tätigkeit der gesetzgebenden Körperschaften und der Regierungen vielfach großen Hemmungen, die ihre letzte Ursache in den nationalen Zwistigkeiten hatten. Manche sozialrechtliche Gesetzesvorlage wurde in dem vom nationalen Hader zerrissenen Reichsrate von Session zu Session verschleppt, ohne der Erledigung zugeführt zu werden. In dem neuen, national ‚einheitlichen Oesterreich trat ein Umschwung ein, die Sozial- zolitik erlangte eine überragende Bedeutung. Man