Die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen der Jahre 1023 und 10928 können nicht ohne weiteres verglichen werden, weil im Jahre 1923 die Monopole und Betriebe formell anders behandelt worden sind als im Voranschlag 1028; überdies waren die Bundes- bahnen im Jahre 1923 bis I. Oktober noch im Betriebe des Bundes, daher auch in der Haushaltrechnung. Immerhin führt auch ein Vergleich des Aufwandes für die wichtigsten Aufwandszweige im Jahre 1023 mit jenem nach dem Voranschlag 1028 die Fortschritte vor Augen. Für das Unterrichtswesen wurden aus Bundesmitteln im Jahre 10923 235 Millionen Schilling ausgegeben, wärend im Jahre 1928 551 Millionen Schilling vor- gesehen sind. Dieser Aufwand betrifft lediglich das Mittelschul- und Hochschulwesen, während der Volks- schulaufwand von den Ländern, bzw. den Gemeinden zu bestreiten ist. Das Ressort der sozialen Verwaltung ist in der Nachkriegszeit zum großen Teile vor ganz neue Auf- gaben gestellt worden, es kann daher von einem Wiederaufbau nicht die Rede sein. Drei Hauptauf- gaben sind es, die diesem Ressort obliegen: die Kriegsbeschädigtenfürsorge, die: Sozialversicherung und das Volksgesundheitswesen. Die Kriegsbeschä- digtenfürsorge konnte dank der günstigen Entwicklung der Staatsfinanzen von Jahr zu Jahr mit größeren Mitteln bedacht werden. Im Jahre 1923 wurden hiefür rund 37 Millionen Schilling ausgegeben, während der Voranschlag 1928 rund 69 Millionen Schilling vor- sieht. Der Nettoaufwand für Volksgesundheit zeigt in der gleichen Zeit eine Steigerung von 17 Millionen Schilling auf 26 Millionen Schilling, wobei zu berück- zichtigen ist, daß die Krankenfürsorge nur zum Teil dem Bunde zur Last fällt. Aus dem Vergleich des Aufwandes für die Sozial- versicherung in den verschiedenen Jahren kann nicht ohne weiteres ein Schluß auf den Umfang der Leistung gezogen werden. Es drückt sich in diesen Zahlen einerseits das Maß der Arbeitslosigkeit in den ver- schiedenen Jahren aus, andererseits darf nicht über- sehen werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die Verteilung des Aufwandes für die Arbeits- losenfürsorge einschneidende Änderungen erfahren haben. Die von Jahr zu Jahr steigende Fürsorge für die wirtschaftlichen Ressorts kommt in den Aufwands- beträgen des Landwirtschaftsministeriums und des Handelsministeriums klar zum Ausdruck. Einschließlich der als Investitionen gebuchten Aufwendungen des Landwirtschaftsressorts zeigt das Jahr 1023 einen Gesamtaufwand von 1l’3 Millionen Schilling, während wir im Voranschlage 10928 den Betrag von 42 Mil- lionen Schilling finden. Allerdings sind seit dem Jahre 1925 die bis dahin vom Handelsressort bestrittenen Ausgaben des Wasserbaudienstes in das Budget des Landwirtschaftsministeriums überstellt worden. Der Aufwand für Handel, Gewerbe, Industrie und Bauten betrug im Jahre 1023 insgesamt 28‘4 Millionen Schilling, der Voranschlag 1928 lautet (einschließlich der Investitionen) auf 76'°3 Millionen Schilling (ohne Verkehrswesen). Die beiden wirtschaftlichen Ressorts zusammen zeigen im Jahre 1928 (Voranschlag) gegenüber dem Erfolg 1023 eine Steigerung um 78°6 Millionen Schilling oder um rund 200%. Allerdings haben sich auch die von diesen Ressorts selbst aufgebrachten Einnahmen von 5°5 auf IT0O Millionen Schilling ge- hoben. (Abzüglich der Einnahmen ergibt sich somit zäine Steigerung um 731 Millionen Schilling oder um 210%.) Die zu den wirtschaftlichen Ressorts gehörenden Be- Triebe, nämlich Bundesforste, ferner Post und Telegraph, Vlontanbetriebe und karthographisches Institut sind in obigen Ziffern nicht berücksichtigt, da die Geba- ung dieser Betriebe in besonderen Betriebsvoran- ichlägen und Abschlüssen dargestellt wird. Die Gebarung der Bundesbahnen bildet, wie schon 5ben angedeutet, keinen Bestandteil des Bundeshaus- 1altes. Wohl aber sind im Bundesvoranschlag jene 3Zeträge vorgesehen, die den Bundesbahnen aus 3Zundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Es sind lies ein namhafter Beitrag zum Erfordernis für die Altpensionisten, ein Betriebszuschuß in der Höhe der von den Beförderungsgebühren entfallenden Ver- kehrssteuern, außerdem bestreitet der Bund die Lasten aus dem Südbahnübereinkommen. Die für Investitionszwecke erforderlichen Summen werden den Bundesbahnen im Rahmen der jeweiligen inanzgesetzlichen Bewilligung vom Bunde gegen an- gemessene Verzinsung und Tilgung zur Verfügung gestellt, Seit I. Jänner 1027 ist auch die Postsparkasse ein ;elbständiger Betrieb und es bildet deren Gebarung nicht mehr einen Bestandteil des Bundeshaushaltes. In jedem nützlichen Aufwand der öffentlichen Ver- waltung‘ liegt an sich eine Befruchtung der Volks- wirtschaft. Das Maß der Produktionsförderung im wirtschaftlichen Sinne kann vor allem an der Hand der unter dem Titel „Investitionen“ aufgewendeten Viittel beurteilt werden. Es sei daher im nachstehenden eine Übersicht der ın den Jahren 1023 bis 1927 für Investitionen ge- machten und für das Jahr 1928 veranschlagten Aus- gaben gegeben: Redinungsabschluß Voranschlag 1023 1924 1925 1926 1027 1928 760°08 10367 00'604 13565 10566 IOTIO Millionen Schilling. In diesen Summen erschöpfen sich aber keineswegs lie im allgemein wirtschaftlichen Sinne produktiven Ausgaben des Bundes. Vielmehr finden sich fast bei allen Zweigen des Staatshaushaltes Aufwendungen, lie unmittelbar der Wirtschaft zustatten kommen.