ÖSTERREICHISCHE WÄHRUNGSPOLITIK 1918 BIS 1928 Von Ministerialrat Dr. Hans Rizzi. Die Währungspolitik der durch den Zerfall der öster- reichisch-ungarischen Monarchie entstandenen öster- reichischen Republik war zunächst durch denStand des Geldwesens, den diese vom alten Staat übernommen hatte und durch die Bestimmungen, die der Staats- vertrag von St. Germain über das Zentralnoteninstitut der alten Monarchie getroffen hatte, gegeben. Der Krieg ist in Österreichh-Ungarn bekanntlich so wie bei der Mehrzahl der kriegführenden Staaten überwiegend durch die Notenpresse finanziert worden mit dem Er- gebnis, daß der Notenumlauf von rund 2'4 Milliarden Kronen bei Kriegsausbruch auf über 30 Milliarden m Oktober 1918 gestiegen war. Die Wirkung dieser Art der Kriegsfinanzierung auf die Wechselkurse und auf den Binnenwert der Währung wolle aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Notenumlauf Wert der | Soldkrone nach den Wechselkur-| Lebens- | sen in |kostenindex Papierkro- nen aus- | yedrückt Jahr | Monat absolut 4illionen 6 AN Index *) 1914 (915 405 970 3,249 7.011 3.352 0,782 ‚2.883 ‚8,099 24.566 30.155 | 34.888 \ Der Ne tenumlauf Juli "O14 gleich eins gesetzt 1.99 3.50 2.80 3.34 131 5.15 7.20 9.83 12.06 12098 1.16 1.30 1.50 1.56 1.89 2.23 2.25 2,42 2.51 2251 158 1916 226 1917 6.71 11.62 (918 Die Tabelle ist in mehrfacher Richtung interessant. Sie zeigt einerseits, daß der Binnenwert der Währung ich während des Krieges trotz weitgehender behörd- icher Preisregelung der wichtigsten Verbrauchsgüter, nahezu gleichmäßig mit dem Ansteigen des Noten- imlaufes verringert hat, daß aber in derselben Zeit der in den Wechselkursen auf neutrale Plätze zum Ausdruck gelangende Außenwert nur einen Bruchteil dessen eingebüßt hat, was der Binnenwert verloren hat. Die Erklärung liegt darin, daß bei der fast gänz- lichen Unterbindung des zwischenstaatlichen Waren- Ind Geldaustausches die bei normaler Wirtschaftslage invermeidliche Ausgleichung der Kaufkraftparitäten Zwischen Binnen- und Außenmarkt nicht platzgreifen konnte. Maßgebend für die Geldbewertung muß ünter diesen Umständen natürlich der Binnen- wert des Geldes sein. Der Metallschatz der Öster- "eichisch-ungarischen Bank (Gold, Golddevisen und Silbergeld österreichischer Prägung) sank von dem Stande von IA Milliarden bei Kriegsausbruch auf 342 Millionen Kronen am 31. Oktober I918. In der- ;elben Zeit stieg die Verschuldung der beiden Staats- ‚erwaltungen gegenüber der Notenbank von 60 Mil- ionen auf rund 27 Milliarden Kronen. Von dem Votenumlauf von rund 31!/, Milliarden zu jener Zeit ıntfielen somit rund 86%, auf die unmittelbare Be- ınspruchung des Noteninstituts durch die beiden staaten. Unter diesen Umständen wäre die Wieder- jerstellung des Vorkriegswertes der Öösterreichisch- ıngarischen Währung auch dann nicht möglich gewesen, venn für die weitere Gestaltung des Geldwesens ‚usschließlich wirtschaftliche und geldtechnische Fak- ;ooren maßgebend gewesen wären. Tatsächlich waren edoch durch den Zusammenbruch der alten Monarchie lie Geschicke ihrer Wirtschaft und ihrer Geldver- “assung in ein zunächst undurchdringliches Dunkel gehüllt. Der industrielle und der landwirtschaftliche Produktionsapparat waren durch die vier Kriegsjahre vollständig erschöpft und desorganisiert, die Absatz- märkte durch den Zerfall des einheitlichen Wirtschafts- gebietes und durch die wirtschaftliche Blokade zerstört; die Vorräte an Rohstoffen und Konsumgütern, ohne die keine Produktion möglich ist, waren gänzlich er- schöpft. Die Auslandsguthabungen der Wirtschaft aus der Vorkriegszeit waren in den feindlichen Staaten unter Zwangsverwaltung gestellt worden, auf ausländischen Kredit konnte ein Staatswesen und eine Wirtschaft, deren Schicksale in dem Maße ungewiß waren, nicht rechnen. Die zehn Monate vom Abschluß des Waffenstillstandes bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages von St. Germain bedeuteten somit für las besiegte Österreich wirtschafllich eine Fortsetzung der <riegsnöte, verschärft durch die Abschnürung des neuen ;taates gegenüber seinen bisherigen Rohstoffquellen n den Sudeten- und Karpathenländern und durch lie soziale Unruhe, die der staatliche Zusammenbruch ınd die wirtschaftliche Not erzeugt hatten. Unter liesen Umständen war zunächst an einen Abbau der <riegswirtschaft auch auf dem Gebiete des Geldwesens ıcht zu denken. Die im Jahre 1910 eingeleitete und ‚either verschärfte öffentlich-rechtliche Regelung des /erkehrs mit ausländischen Zahlungsmitteln und des Zeldverkehrs mit dem Ausland wurden aufrecht er- ‚alten. Für den Rückschauenden ist es klar, daß lurch diese Maßnahmen die Geldentwertung keineswegs ‚ufgehalten werden konnte; sie waren aber zur Zeit les Notstands dennoch unvermeidlich, umes der öffent- ichen Hand, die vorerst allein hiezu in der Lage war, a ermöglichen, die dringendsten Lebensbedürfnisse ler Bevölkerung nach Getreide, Fett und Kohle not- lürftig zu befriedigen. Daneben mußte Österreich, ım den vollständigen physischen Zusammenbruch des 7olkes hintanzuhalten. ständig mit der Bitteum Kredite +0