durch an die Landesverwaltung - angeschlossenen Fachkörperschaften oder durch freiwillige Zusammen- schlüsse einzelner Landwirte in Landwirtschaftsgesell- schaften und dergleichen Vertretung und Unter- stützung fanden, erstand in der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer mit ihren 66 Bezirks- bauernkammern als Unterorganisationen eine umfas- sende, auf breitester Grundlage aufgebaute, nach demokratischen Prinzipien organisierte Berufsver- retung, die sich auf das System von Urwahlen, auf Zwangszugehörigkeit, völlige Autonomie und auf das Recht der Selbstbesteuerung aufbaute. Damit wurde im Bundeslande Niederösterreich eine berufsständische Vertretung der Landwirtschaft geschaffen, die als ein Muster, ja fast als ein Endziel korporativer Gebunden- heit gewertet werden kann. Mit dieser Gründung begann der planmäßige, alle Erwartungen übertref- fende Wiederaufbau der österreichischen Landwirt- schaft. Die bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer und der übrigen landwirtschaftlichen Hauptkörper- schaften bieten für diese Behauptung einen Beweis, _ Diese große, auf die berufsständische Zusammen- tassung der Landwirtschaft einerseits, auf die Hebung ihrer Produktivität anderseits gerichtete Bewegung and von Niederösterreich aus über alle Bundes- änder Verbreitung. In rascher Folge wurden auch m den meisten anderen Bundesländern nach dem Kammersystem aufgehaute Berufsvertretungen, wenn auch vielfach unter dem alten, bewährten Namen eines Landeskulturrates, gebildet. Wo dies bis heute 32och nicht der Fall ist, haben die bestehenden alten Landeskulturräte von der Bedeutung und Macht der in den anderne Bundesländern nach dem Kammersystem aufgebauten Berufsvertretungen so viel gewonnen, daß äe fast gleiche Geltung erlangt haben. Die Umbildung dieser wenigen Organisationen in formelle Landwirt- schaftskammern steht übrigens unmittelbar bevor. Obwohl nun alle diese berufsständischen Landes- Organisationen der österreichischen Landwirtschaft in Gesetzgebung und Verwaltung zu den Landes- institutionen zählen, so haben sie doch auch gegen- über dem Bunde die volle Gleichstellung mit den übrigen Berufsvertretungen der österreichischen Wirt- ichaft, den Handels- und Gewerbekammern und den Arbeiterkammern durchgesetzt und so erfloß das Jundesgesetz vom 18. Juli 1024, betreffend das Ver- hältnis der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften zu den Bundesbehörden. In diesem Gesetze wurden diese Behörden verpflichtet, Gesetzentwürfe und Ver- Drdnungen, die die Interessen der Land- und Forst- Wirtschaft berühren, den Hauptkörperschaften zur Begutachtung zu übermitteln und sie überhaupt in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Zu land- und forst- irtschaftlichen Hauptkörperschaften wurden. erklärt: Für Niederösterreich die niederösterreichische Lan- des-Landwirtschafiskammer in Wien, 1& Oberöster- ‚eich der Landeskulturrat in Linz, für Salzburg der „‚andeskulturrat in Salzburg, für Tirol der Landes- zulturrat in Innsbruck, für Vorarlberg die Vorarl- jerger Bauernkammer in Bregenz, für Steiermark die 5teiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft als vor- äufige Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Sraz, für Kärnten der Landeskulturrat in Klagenfurt, ür das Burgenland die Burgenländische Landwirt- chaftskammer in Sauerbrunn, für das Land Wien lie Oesterreichische Land- und Forstwirtschafts- zesellschaft in Wien. . Diese Körperschaften haben sich bald, und zwar ınfangs Jänner 1923 zu einer Präsidentenkon- ‚erenz der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften zusammengeschlossen und damit ein zentrales Forum zur gemeinsamen Vertretung der Interessen der Land- ınd Forstwirtschaft geschaffen. Die Geschäftsstelle der >räsidentenkonferenz befindet sich bei der nieder- österreichischen Landes-Landwirtschaftskammer. Der Dräsident der Konferenz ist gleichzeitig Präsident der ıiederösterreichen Landes-Landwirtschaftskammer. Der Generalsekretär wird vom Präsidenten im KEinver- ı1ehmen mit den landwirtschaftlichen Hauptkörper- ıchaften bestellt. Die Konferenz hält ihre Tagungen nach 3edarf, durchschnittlich etwa jedes zweite Monat ab ınd befaßt sich mit allen großen, die österreichische “and- und Forstwirtschaft - gemeinsam berührenden Josef Reither Präsident der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Hauntkörperschaften AP