zutage gefördert. Die Anwendung des Phos- phatgesetzes hatte die Feststellung der in Oesterreich befindlichen Phosphatvorkom- men zur Voraussetzung. Zu diesem Zwecke mußte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eine Untersuchung und Erforschung sämtlicher im Staatsgebiete vor- handenen Höhlen vornehmen und es erschien zweckdienlich, auch bisher unbekannte Höhlenvorkommen aufzusuchen. Diese groß- zügige Aktion, die sich über das ganze Gebiet von Neuösterreich erstreckte, führte dazu, daß fast sämtliche bekannte Üöhlenvorkommen einer eingehen- den fachmännischen Untersuchung interzogen wurden und zahlreiche neue Höh- €nvorkommen festgestellt werden konnten. Diese Ermittlungen führten auch vor allem dazu, daß der Vorrat Oesterreichs an Höhlenphosphaten — mit Ausschluß des -agers von Mixnitz — mit zirka 3000 Tonnen Phosphaterde festgestellt werden <onnte, Leider krankte der Abbau und Vertrieb des in Mix- nitz gewonnenen Höhlendüngers an verschiedenen techni- schen Mängeln, die bei diesem durchaus neuen Unter- ı1chmen und bei der Geschwindigkeit, mit der infolge des Notstandes die Invertriebsetzung des Höhlendüngers verlangt wurde, begreiflicherweise nicht ausgeschlossen werden konnten. Dieser Umstand, sowie die Verbesserung der Wirtschaftsverhältnisse und die im Staatshaushalte zebotenen Sparmaßnahmen brachten es mit sich, daß diese viel Erfolg versprechende Aktion nach Beendigung des Abbaues der Mixnitzer Drachenhöhle vorerst ein- Bestellt wurde. Welche Zukunftsaussichten eine Höhlen- Jüngeraktion bei einem rationellen Betriebe haben kann, bezeugt der Umstand, daß Rumänien im heurigen Jahre den Abbau des großen Phosphatlagers der Szoklovinaerhöhle auf großzügigste Art und Weise in Angriff genommen hat und schon heute aus Ungarn und Rumänien Bestellungen für tausende Waggons . Phot. F. A. Saal, Müncher Eisriesenwelt im Tennengebirge. Alexander von Mörck-Dom Jöhlendünger bei dem den Betrieb führenden Unter- ı1ehmen einliefen. Die im Zuge der Höhlendüngeraktion vorgenommene achmännische Untersuchung der Österreichischen löhlenvorkommen hatte aber auch neuerdings die Auf- nerksamkeit des Bundes auf besonders eindrucksvolle Jöhlen gelenkt und mit Rücksicht auf die sich immer nehr versteifenden fremdenverkehrspolitischen "’endenzen die Gewißheit geschaffen, daß die -in Jesterreich bereits teilweise erschlossenen großen löhlenvorkommen mit Aussicht auf Erfolg dem Frem- lenverkehre und damit indirekt der Volkswirtschaft ıutzbar gemacht werden könnten. Soweit diese Objekte, rarisches Figentum darstellten, war es dem Bunde ein eichtes, durch Eigenregieverwaltung oder durch ent- prechende Beaufsichtigung der Pächter dieser Objekte, ne rationelle Bewirtschaftung vorzusehen und eine ıuf Raubbau ausgehende Betriebsart zu verhindern, Schon vor dem Kriege wurde eine Anzahl großer Höhlenvorkommen von privaten Ver- zinen und Unternehmungen zu Schau- zwecken ausgestaltet. Es waren dies die gewaltigen Eishöhlen im Dachstein- und Tennengebirge, die Wasserhöhlen im Koppentale und bei Lofer sowie die Iropfsteinhöhlen beiSemriach-Peg- zau in Steiermark. Alle diese Unterneh- mungen kamen über einen gewissen Grad der Entwicklung, mangels verfügbaren Kapi- tales, mangels staatlicher Förderung und mangels bestehenden Interesses des Publi- kums nicht hinaus. Der Bund bemühte sich aun im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Erschließung zumindestens der ärarischen Höhlen zu fördern. Hinsichtlich der im privaten FEigen- tum stehenden Höhlenvorkommen war ihm auch weiterhin die Möglichkeit genommen mangels einer gesetzlichen Regelung be- wußten oder unbewußten Schädigungen Phot. Dr, Rudolf Saar Rieseneishöhle im Dachstein. Partie aus dem Kreuzgange 205