liesem Gesetz wurde nunmehr auch die „Bundeshöhlenkom: nission” und das, Spelaeologische Institut” sanktioniert. So kann denn Oesterreich auch auf dem Gebiete der gesetzlichen Regelung der Materie mit Recht auf seine führende Stellung in höhlenkundlicher und höhlenwirt- schaftlicher Beziehung hinweisen. Freilich ist noch nicht alles getan. Vieles harrt seiner Vollendung, da die wirk- ich großzügige Erschließung der österreichischen Alpen- höhlen, auch für den internationalen Verkehr, nur durch irrichtung von Drahtseilbahnen geschehen kann. Auch auf dem Gebiete wurden, namentlich unter der Ägide der Generaldirektion der Bundesforste, die die Verwaltung der Höhlen übernommen hat, weitausholende Vorarbeiten bereits geleistet, Projekte verfaßt und Ren- tabilitätsberechnungen angestellt, die, wenn nicht alles rügt, in nicht allzuferner Zeit dazu führen dürften, daß auch an die praktische Verwirklichung dieser Projekte geschritten werden wird. Die Studien über Verkarstung und Höhlenbildung ıaben auch dazu geführt, daß die Höhlenkunde sich ur Karstkunde erweiterte, die Höhlenwirtschaft in eine Tarstwirtschaft überzugehen begann. Die Fragen, ie der fortschreitenden Verkarstung in unseren Kalk- Jpen Einhalt getan, wie verkarstetes Ödland, das vor zenigen Dezennien noch Grünland war, wieder in ‚roduktives Land umgewandelt werden kann, die Frage ler rechtlichen und praktischen Erfassung geschlossener ınterirdischer Karstwasseradern und so viele andere, ‚irtschaftlich höchst wichtige Fragen dieses Gebietes ıarren heute noch einer fachtechnischen Lösung und ner gesetzlichen Regelung. Vielleicht wird es doch inmal nach Erledigung aller fachmännischer Vorarbeiten nöglich sein, auch ein „Karstwirtschaftsgesetz” zu ichaffen, das von der Landwirtschaft in unseren Karst- zebieten sicher freudigst begrüßt. werden wird. Das sind lie neuen Aufgaben, die sich nach so vielen Erfolgen ler letzten Jahre Oesterreichs Höhlenwirtschaft für die ıächste Zukunft gesteckt hat. DIE ÖSTERREICHISCHE FORSTWIRTSCHAFT Von Ministerialrat Ing. Anton Locker. Allgemeines. Vom Flächengebiete der im ehemaligen Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder sind auf das heutige Oesterreich (ohne Burgenland) übergegangen 2%6’6%; von den unproduktiven Flächen 47'°9°%, vom Waldlande 311%. In der alten Monarchie waren 34°2% der produktiven oder 326%, der gesamten Landesfläche Wald. Die unproduktive Fläche betrug 5°8%; auf je 100 Einwohner kamen 35 Hektar Wald. Im heutigen Oesterreich (mit dem Burgenlande) sind 417% der Produktiven oder 37'4°, der Gesamt-Landesfläche Wald. Die unproduktive Fläche beträgt 10°5%. Auf je 100 Einwohner kommen rund 48 Hektar Wald, Aus dieser Zusammenstellung allein geht schon hervor, daß die Bedeutung der Forstwirtschaft in Oesterreich gegenüber der alten Monarchie wesentlich zugenommen hat, Die Gesamtwaldfläche Oesterreichs umfaßt (nach dem Stande vom Jahre 1926) 3,137.185 Hektar. Das Bewaldungs- Prozent, das ist der Anteil des Waldes an der jeweiligen Landesfläche, beträgt in den einzelnen Ländern: Steier- mark 480%, Kärnten 443%, Niederösterreich 34'8%, Überösterreich 34'2%, - Tirol 337%, Salzburg 328%, Yorarlberg 259%, Burgenland 25°6% und Wien 13'2%. . Was die Besitzverhältnisse am Waldlande anlangt, ist kurz folgendes zu bemerken: Von der Gesamtwald- Äläche entfallen 13% auf die von der Generaldirektion der Oesterreichischen Bundesforste bewirtschafteten Flächen (davon sind 11'4% Bundesforste und TÖ6°% Fondsforste) 12°6%, sind Gemeinde-, Genossenschafts- and Gemeinschaftswälder, 41% Kirchen- und Pfründen- Wälder, 2‘8%/, Landes- oder sonstige öffentliche Fonds- forste. Der Rest von 67'5% sind Privatwälder. In Einfachen Ziffern kann angenommen werden, daß ein Drittel der Waldfläche Oesterreichs in öffentlichem und Zwei Drittel in privatem Besitze sind. Unterscheidet Man zwischen Groß- und Kleinwaldbesitz mit dem Maßstabe von 500 Hektar als Einheitsfläche, so ergibt ich, daß von der Gesamtwaldfläche :45'6%, auf Wald- yesitze von 500 Hektar und darüber, und 54'4°% auf Naldbesitz unter 500 Hektar kommen. Es folgt daraus, {aß der kleinbäuerliche und mittlere Waldbesitz vor- ıerrschend sind. Die Wälder sind vielfach mit Dienst- yarkeiten belastet, und zwar mit Holz-, Streu- und Neiderechten. Im gesamten sind rund 18% der Ge- amtwaldfläche von diesen Lasten betroffen. Am venigsten die Wälder von Niederösterreich und /orarlberg mit rund 2%, am stärksten die Wälder ‚on Salzburg mit 62%, der Landeswaldfläche. Im allgemeinen sind in Oesterreich die Bodenver- ‚ältnisse für das Gedeihen von Wäldern durchaus sut. Der weitaus überwiegende Teil der Wälder liegt n Höhen- oder Steillagen, die eine intensive land- zirtschaftliche Benützung nicht mehr zulassen. Die <«limatischen, besonders die Wärme- und Feuchtigkeits- ‚erhältnisse und der Niederschlagsreichtum des Ge- »rges begünstigen die Holzzucht. Es werden jedoch nit zunehmender Höhenlage die‘ klimatischen Ver- ‚ältnisse immer ungünstiger, bis in der Alpenregion lie vollständige Waldlosigkeit eintritt. Der Großteil ler Wälder liegt in einer Seehöhe von über 1000 Meter. Von den Holzarten, die bestandbildend in den isterreichischen Wäldern auftreten, überwiegen weit- us die Nadelhölzer. Ihr Anteil an der Waldfläche ‚eträgt 83°5%, während auf die Laubhölzer 16°5% ent- allen. Der Anteil der einzelnen Holzarten an der Naldfläche -beträgt . von Nadelhölzern: Fichte 56°8%,, Neißkiefer 0'8%, Tanne 74%, Lärche 7'1%, Krumm- ‚olzkiefer 11%, Schwarzkiefer 1%, Zirbe 0°3%; von den aubhölzern: Rotbuche 9’9%, Eiche 22%, Weißbuche 2%, Pappeln und Weiden 11%, Erlen 1I'1°%, Eschen 5%, Ahorn 0°3%, verschiedene andere Holzarten wie Imen, Akazien, Birken, Linden und dergleichen 0°2%,