ınderung derartiger Katastrophen sowie die Sanierung der entstandenen Schäden bildet nun die Aufgabe der Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen. ; Da diese umfassenden, zu den schwierigsten Auf- gaben der Technik zählenden Maßnahmen große inanzielle Mittel erfordern, welche die zumeist in ärm- üichen Verhältnissen lebende Gebirgsbevölkerung allein ct aufzubringen vermag, so erscheint es unvermeidlich, daß der Bund und die Länder mit ausgiebigen Beträgen. singreifen. In dieser Erkenntnis hat denn auch die Bun- desverwaltung im Laufe der letzten zehn Jahre ganz dedeutende Mittel für die Förderung der‘ Gewässer- regulierungen sowie für die Instandhaltung der Gewässer anschließlich der Donau, zur Verfügung gestellt: Bundes- deitrag laut Voranschlag 1910 S 623.815, 1920 S 668.714, ‚Q21 S 2.172.308, 10922 $S 2,500.536, 1023 S 7,616.010, [924 S 8,677.921, 1925 S 13,026.654, 1926 S 14,8190.103, 1027 S 20,536.114, 1928 S 19,848.300. Insgesamt hat die Bundeswasserbauverwaltung mithin für Gewässerregu- ierungen (ohne Wildbachverbauungen) in den Jahren ‘019-1928 eine Summe von S 90,498.565 - aufgewendet. Nachdem die Aufwendungen des Bundes für Gewässer- vegulierungen im Mittel einer 60% igen Tangente des Gesamtaufwandes gleichkommen, so sind die tatsächlichen Aufwendungen, welche in Oesterreich für größere Ge- wässerregulierungen in den Jahren 1010-1928 gemacht worden sind, mit rund $S 151,000.000 zu bewerten. Nachstehend geben wir einen Ueberblick über die großen, in den Jahren 1919-1028 zur Durchführung zebrachten, geschlossenen Gewässerregulierungen und lie hiefür aufgewendeten Bundesmittel. Die weitaus zrößten Regulierungsarbeiten wurden naturgemäß an der Donau durchgeführt, bei der die Instandhaltung der Regulierungswerke in Niederösterreich allein (186 km) in den Jahren I919 bis Ende 1928 11.65 Millionen Schilling betrug. Allerdings ist hierin auch die Beschaffung von Baggergroßgeräten. inbegriffen. Nicht viel geringer 3ind die aufgewendeten Beträge für die oberösterreichi- che Strecke der Donau, die 150.2 km lang ist und in diesen zehn Jahren Geldmittel in der Höhe von 7.089 Mil- jonen Schilling erforderte. Nach der Größe der auf- Sewendeten Geldmittel kommen nun die Arbeiten an der Saalach und Salzach in Salzburg, die den Schutz der Liegenschaften an den Ufern und die Sicherung der ‚nassen” Staatsgrenze bezwecken. Für diese Arbeiten wurden in den zehn Jahren 5.6490 Millionen Schilling aufgewendet. Es folgt dann die Regulierung der Traum Oberösterreich) mit einem Kostenaufwand von 4.06 Mil- lionen Schilling, der Mur (Steiermark) mit 3.837 Millionen Schilling, des I1lf1usses (Vorarlberg) mit 3.717 Millionen Schilling, sowie des Inns (Tirol) mit 3.38 Millionen Schil- ing, der Drau (Kärnten) mit 2.035 Millionen Schilling, der March (Niederösterreich) mit 1.607 Millionen Schil- ling, der Traisen (Niederösterreich) mit 1.575 Millionen Schilling, der Perschling (Niederösterreich) mit 1.84 Mil- lionen Schilling, der großen Tulln mit 1.221 Millionen Schilling, des Almflusses (Oberösterreich) mit 1.665 Millionen Schilling, des Inns (Oberösterreich) mit 1.209 Millionen Schilling, des Lech (Tirol) mit 1.405 Millionen Schilling usw. Das Flächenausmaß der durch diese Regu- lierungsaktionen vor dem Untergange geretteten Kultur- zründe, Siedlungen und Verkehrswege beträgt 18.250 ha. Die während des Krieges und in der ersten Nachkriegs- 'eit aufgezwungene, fast gänzliche Stillegung der Ver- yauungstätigkeit in den Wildbächen hat sich hier und ıinsichtlich der Rückwirkungen auf die Talläufe ganz »esonders ungünstig ausgewirkt. Abgesehen von den zahlreichen unvollendet gewesenen Verbauungen, welche nitunter schwere Beschädigungen aufwiesen, haben auch lie bereits weit fortgeschritten gewesenen Anlagen nfolge des Unterbleibens jeglicher Ausgestaltung und Irhaltung ihre Wirkung zum Teil eingebüßt gehabt, venn auch die schädliche Auswirkung der Bauruhe noch ınverhältnismäßig gering war gegenüber der rapid fort- ichreitenden Verwilderung in vielen unverbaut gebliebenen Wildbächen. Auch der Wildbachverbauungsdienst hatte ınter den unvermeidlichen Drosselungen ebenfalls schwer u leiden; die dauernde gänzliche Unterbindung des- elben hätte jedoch letzten Endes zur Entvölkerung sanzer Alpentäler führen müssen. Die Einsicht, daß die Nildbachverbauung die Voraussetzung für die Erhaltung veiter Gebiete der Republik Oesterreich bildet, hat zu »inem Wiederaufbaue dieses Dienstes geführt. Nach der erwähnten aufgezwungenen Bauruhe während Jes Krieges beschränkte sich die Tätigkeit der Wildbach- ‚erbauung auf die Behebung der durch die Hochwässer vährend des Krieges entstandenen Beschädigungen, ins- »esondere in den in Verbauung begriflen gewesenen Zachgebieten. Die hiefür zur Verfügung gestandenen Aittel waren jedoch sehr gering. Hiezu kamen noch die ichwierigkeiten bei der Erlangung geschulter Arbeits- :räfte und ein großer Mangel an leitenden Beamten, ;o daß die Leistungen der Jahre 1919 und erste Hälfte 920 den dringendsten Notwendigkeiten nicht Rechnung ragen konnten. Das katastrophale Hochwasser des Jerbstes 1920, welches vor allem die Hochgebirgsgebiete ‚chwer in Mitleidenschaft gezogen hat, löste endlich eine ntensivere Tätigkeit auf dem Gebiete der Wildbachver- yauung wieder aus. Die Erkenntnis von der Notwendig- zeit einer ausreichenden Verbauung der Wildbäche vurde vor allem dadurch angebahnt, als es sich offen- ichtlich- gezeigt hat, daß in den verbauten Gebieten die ;chäden gegenüber den unverbauten, Gebieten ver- ‚<hwindend waren, so daß die seinerzeit gemachten Auf- vendungen für die Verbauung dieser Wildbachgebiete eichliche Früchte trugen. Gleichzeitig lebte auch die "ätigkeit in den Wildbächen des österreichischen Rhein- zebietes wieder auf, da die bisher daselbst hewirkten Terstellungen unbeschadet ihrer ausgezeichneten Wirkung ıoch ausgestaltungsbedürflig sind. Die seit dem Jahre 1883 bestandene Organisation des Wildbachverbauungsdienstes konnte, da sich dieselbe »estens bewährt hatte, im allgemeinen beibehalten verden. Nach derselben obliegt die Durchführung der Nildbachverbauung der dem: Bundesministerium für „and- und Forstwirtschaft unmittelbar unterstehenden 'orsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, welche ;ich in Sektionen (in jedem Bundeslande, mit Ausnahme Wien und Burgenland) gliedert. Der unbedingt gebotene Zusammenhang der Wildbachverbauung mit der Regu- jerungstätigkeit an den Talläufen ist dadurch gegeben, laß beide Agenden. im Bundesministerium für Land- ınd Forstwirtschaft eine gemeinsame Leitung haben und laß die Zusammenarbeit der Wildbachverbauungs-Sek-