DAS ÖSTERREICHISCHE PATENTAMT SEIT DEM UMSTURZ Von Präsident Sektionschef K. Bergmann. Mit dem Zusammenbruch des alten österreichischen Staates schien anfänglich auch der Weiterbestand des mit I. Jänner 18990 in Wirksamkeit getretenen Patent- amtes in Frage gestellt. Die allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Not dieser traurigen Zeit sowie die große Niedergeschlagenheit, die die ganze Oeffentlichkeit er- ‘aßt hatte, ließen den Plan einer einschneidenden organisatorischen Umgestaltung des Amtes, bei der auch bewährte Grundlagen — zum Beispiel die Vorprüfung — hätten vernichtet werden sollen, aufkommen, ja von mancher, die Verhältnisse durchaus verkennender Seite sogar den Ruf nach gänzlicher Auflassung des Amtes artönen. Wenn es trotzdem gelang, das — wie kaum eine andere staatliche Stelle — mit dem. heimischen Wirt- schaftsleben in innigem Zusammenhang stehende und darüber hinaus noch wichtige, zwischenstaatliche Be- ziehungen pflegende Patentamt zu erhalten, ja — wie im folgenden gezeigt werden wird — neuerdings zu beleben und zu heben, so ist dies der reichen Aufklärungsarbeit in allen maßgebenden Stellen, dem erfreulichen Zusammen- wirken der beteiligten Kreise und der Arbeit eines für lie Sache begeisterten Beamtenkörpers zu verdanken. Gleich in den ersten Monaten der Republik ging man daran, den „Kriegschutt” zu beseitigen : Die Vergeltungs- naßnahmen der Kriegszeit auf dem Gebiete des gewerh- üchen Rechtsschutzes wurden aufgehoben und die zer- rissenen Fäden der zwischenstaatlichen Beziehungen wieder angeknüpft. Oesterreich, das dem 38 Staaten mit einer Bevölkerung von ungefähr 750 Millionen um- ‘assenden Pariser Unionsvertrage .zum Schutze des gewerblichen Eigentums und dem Madrider Abkommen über die internationale Markenregistrierung angehört, trat im Jahre 1920 auch dem Berner Abkommen über lie Erhaltung und Wiederherstellung der durch den Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Figentumsrechte bei. Gleichen Schrittes mit der Hebung des Lebens- willens von Volk und Staat erfolgte dann, begünstigt durch lie Befestigung unseres Geldwesens infolge der Genfer Sanierung, die Sicherung der finanziellen Grundlagen des Patentamtes: Die Gebühren wurden allmählich erhöht, neue besondere Gebühren für amtliche Aus- 'ertigungen und Veröffentlichungen über gewerbliche Schutzrechte eingeführt und die Finrichtungen des Amtes und des Verfahrens vereinfacht, wodurch auch zine bedeutende Personalverminderung erzielt wurde. Die finanzielle Ordnung ist nun seit drei Jahren voll- ständig hergestellt: Die Einnahmen decken nicht bloß den ganzen persönlichen und sachlichen Aufwand, sondern es wird auch noch ein jährlich steigender, bedeutender Ueberschuß erreicht. Dies alles, ohne daß gegen die Höhe der — vielen anderen Staaten zegenüber noch mäßigen — Gebühren Klage geführt wurde. Dieser schöne Erfolg ist wirtschaftlich noch höher zu werten, wenn man bedenkt, daß fast die Hälfte aller Anmeldungen aus dem Auslande kommt, das auch an den tatsächlich erteilten Patenten mit einem großen Prozentsatz beteiligt ist. (Von den im Jahre 1927 erteilten 3200 Patenten gehören 2110 Inhabern, die ihren Wohn- 3itz [Sitz] im Auslande haben). Große Summen aus- ländischer Valuta kommen also durch die Patentgebühren alljährlich in das Land und tragen in bedeutendem Maße zur Erhaltung dieses in erster Linie der inländischen Wirtschaft dienenden Amtes bei! Auch wichtige gesetzgeberische Arbeiten auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sind seit dem Umsturz durchgeführt worden. Es seien hier nur erwähnt die Bundesgesetze vom 26. September 1923, RGBI. Nr. 531 gegen den unlauteren Wettbewerb, vom 20. Februar 1024, BGBl. Nr. 56, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf dem Gebiete des gewerblichen Rechts- ;chutzes, vom 27. Jänner 1925, BGBl. Nr. 67, über den Prioritätsschutz für Erfindungen, Marken und Muster auf Ausstellungen, die Patentgesetznovelle vom 2. Juli 1925, BGBL Nr. 210, (die unter anderen wichtige neue Bestimmungen über die Erfindungen von Dienstnehmern ınd die Verlängerung der Höchstdauer der Patente von 5 auf 18 Jahre enthält), und endlich das Bundesgesetz ‚om 18. April.1028, BGBl. Nr. 116, mit dem auf Grund ler Beschlüsse der Haager Konferenz (1925) der Ver- ‘ragsländer der Pariser Union und des Madrider Ab- kommens wichtige Aenderungen bzw. Ergänzungen des Patentgesetzes, des Markenschutzgesetzes und des Muster- schutzgesetzes durchgeführt wurden. Im Jänner 1920 zelang es auch, den Umzug in das Gebäude des ehe- naligen Kriegsministeriums I., Stubenring 1, zu vollziehen, vo vollkommen entsprechende Räume zur Verfügung zestellt wurden. Die Bücherei des Patentamtes, mit ihren "und 170.000 Bänden, stellt eine unermeßliche Fund- zrube technischen Wissens dar und ist nach der Bücherei les Reichspatentamtes in Berlin wohl die bedeutendste Zinrichtung dieses Faches auf dem Kontinente. Sie ent- 1ält, im Austauschwege fortwährend ergänzt; zunächst die Patentschriftensammlung, die weit über eine Million ımerikanischer Patentschriften, eine vollständige Samm- ung der englischen Patentschriften vom Jahre 1618 an; lann die deutschen, französischen, Schweizer, ungari- chen, tschechoslovakischen, polnischen und nieder- ‚ändischen, ja selbst die japanischen und australischer Patentschriften aufweist. Der außerordentlichen Zunahme der Apr- meldungen Rechnung tragend, wurde der zu sehr reduzierte Stand der technischen Vorprüfer in den '‚etzten zwei Jahren um mehr als ein Dutzend iunge Mitarbeiter ergänzt. Wenn wir die kurz geschilderte Entwicklung des Oester- veichischen Patentamtes überblicken; so müssen wir mit “reude feststellen, daß die Optimisten hier wieder einmal zoll und ganz Recht behalten haben: Die Tätigkeit des Amtes hat in ganz unerwarteter Weise zugenommen. Die Zahl der Anmeldungen im Jahre ist von dem Tief- stand des Jahres 1019 — 4907 — auf fast das Doppelte zestiegen, sie wird am Ende dieses Jahres sicher die Summe von 8600 erreichen; das Ansehen des Amtes im In- und Auslande ist im Wachsen und so bietet uns lieser günstige Stand die erfreuliche Gewähr, daß das Jesterreichische Patentamt seiner Aufgabe, an der vollen Gesundung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Republik nitzuarbeiten, auch in Hinkunft gewachsen sein wird.